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Urteil im SW-Bregenz-Prozess

Das Thema Steuerhinterziehung war am Donnerstag schnell erledigt. Statt Mammutprozess gab´s nur eine kurze Verhandlung. Das Resultat: Schuldspruch für Hans Grill, Sepp Fitz und Markus Feldkircher.  

Gleich zu Beginn stellte Richter Peter Mück klar, dass es hinsichtlich des Betrugsfaktums vorerst zu keinem Ergebnis kommen wird. Ähnlich wie in der Causa VEU finden auch hier Gespräche mit der Gebietskrankenkasse statt. Wird der Schaden, welcher der Gebietskörperschaft durch die falsch deklarierten Spielergehälter entstanden ist gut gemacht, müssen sich die drei nicht mehr vor dem Kadi verantworten. Zu verdanken ist dies dem neuen Sozialbetrugsgesetz das Anfang nächsten Jahres kommt. Vorerst wurde das Faktum Schwerer Betrug deshalb ausgeschieden. Hans Grill hätte diesbezüglich einen Betrag von 100.000 Euro zu verantworten gehabt.

Was bleibt

Übrig blieb somit „nurmehr“ der Anklagepunkt der Abgabenhinterziehung. Da hatte der weißhaarige, gemütlich wirkende Fußballchef noch nie ein Hehl draus gemacht, dass hier das ein oder andere Kuvert überreicht worden war. „Fußball ist für mich wie ein Kind“ beteuerte Hans Grill auch gestern wieder, dass er sich nie selbst bereichert hatte sondern nur dem Sport etwas Gutes tun wollte. „Geliebtes Kind hin oder her, Abgabenhinterziehung bleibt Abgabenhinterziehung“, wollte Richter Mück das Finanzvergehen nicht verharmlost haben. Immerhin wurden 32 Spieler und Trainer schwarz entlohnt.

Keine Sonderrechte

„Jeder Häuslebauer muss seine Steuern bezahlen, Sportvereine können hier keine Sonderstellung genießen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Argument der Verteidigung, dass überall Sportler schwarz bezahlt würden und anders eine Finanzierung von Sportvereinen gar nicht möglich wäre ließ Mück nicht gelten. „Dann muss Fußball halt billiger beziehungsweise anders organisiert werden, wenn das Geld nicht reicht“, hat Mück dennoch kein Verständnis für Steuer- und Sozialbetrug. Das Urteil – die teilbedingten Geldstrafen in der Höhe von 335.000 Euro für Johann Grill, 286.000 Euro für Markus Feldkircher und 117.000 Euro für Josef Fitz sind noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil im Detail – Schuldspruch in Sachen Steuerhinterziehung für alle drei

Johann Grill: Der 74-jährige Präsident wurde für die Steuerhinterziehung in der Höhe von 1,6 Millionen Euro zu einer Strafe von 335.000 Euro, davon 50.000 Euro unbedingt verurteilt. Reaktion: „Ich habe schon so viel Geld in den Verein gesteckt, da kommt es darauf auch nicht mehr an. Jetzt kann ich mich wenigstens wieder auf den Sport konzentrieren“

Markus Feldkircher: 286.000 Euro, 43.000 davon unbedingt muss der 35-jährige Exmanager berappen. Er billigte laut Gericht die Schwarzzahlungen an Kicker und Trainer. Reaktion: Feldkircher nimmt das Urteil mit enttäuschtem Gesicht auf, Verteidiger Horst Lumper kann die Höhe der Strafe ebenfalls nicht nachvollziehen. Lumper sah Feldkircher bei der ganzen Sache lediglich als Randfigur, nicht jedoch als unmittelbar Verantwortlichen.

Josef Fitz: Mit 117.000 Euro, 18.000 davon unbedingt gab es auch für Expräsident Josef Fitz kein Pardon. Der 61-Jährige erbittet sich ebenfalls Bedenkzeit und nimmts gelassen. Reaktion: „Ich bin froh, dass das Ganze jetzt endlich vorbei ist.“

Zu zahlen gibt’s noch Einiges:

Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträge: Innerhalb eines Jahres muss der Schaden von rund 1,6 Millionen Euro wieder gut gemacht werden.

Aus dem Vorwurf des Betruges bei der GKK sind noch Summen weit über 40.000 Euro offen, hier werden bereits Rückzahlungen geleistet.

Verhängte Geldstrafen müssen nach Rechtskraft zumindest in Raten abgestottert werden.

ZITAT GRILL: „Dass sich Investoren zurückziehen nur weil ich jetzt vorbestraft bin, glaub ich nicht. Die kennen mich so wie ich immer war, die machen jetzt keinen Rückzieher“, sieht Johann Grill keinen Grund zur Panik.

Urteilsbegründung von Richter Peter Mück:

Die Strafen entsprechen der gängigen Rechtssprechung, alle drei sind unbescholten, niemand hat sich persönlich bereichert. Bei Finanzvergehen orientieren sich die Strafen am hinterzogenen Betrag. Normalerweise werden rund 30 Prozent des Verkürzungsbetrages als Strafe abgeschöpft, in diesem Fall blieb der Senat sogar darunter. Auch, dass es sich dabei um einen Sportverein handelt und alle drei glaubten einem höheren Gut zu dienen wurde bei der Urteilsfällung berücksichtigt.

Hinter verschlossenen Türen Das Urteil ausgenommen fand der Prozess um die Steueraffäre SW Bregenz übrigens hinter verschlossenen Türen statt. Alle Verteidiger plus Walter Blenk vom Finanzamt Bregenz waren sich einig, die Öffentlichkeit besser draußen warten zu lassen. Richter Mück war somit gezwungen, dieser Sonderregelung des Finanzstrafgesetzes nachzukommen und bat alle Interessierten, draußen am Gang zu warten.

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