Die Laienrichter verwarfen die Mordanklage und verneinten auch die Eventualfragen in Richtung Totschlag oder absichtliche schwere Körperverletzung. Sie billigten der Frau zu, in Putativnotwehr gehandelt zu haben, womit sie freizusprechen gewesen wäre.
Dagegen schritten allerdings die drei Berufsrichter unter Vorsitz von Richterin Eva Brandstetter ein. Das Urteil wurde wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt. Der Akt wandert nun zur formalen Überprüfung zunächst zum Obersten Gerichtshof. Anschließend wird das Verfahren mit einem neu zusammen gesetzten Senat und neuen Geschworenen im Grauen Haus wiederholt. Die Angeklagte bleibt bis dahin in U-Haft.
Der Wahrspruch der Geschworenen löste bei den zahlreich erschienenen, zur Gänze in Schwarz gekleideten Angehörigen und Freunden des Opfers Fassungslosigkeit aus. Mehrere Frauen brachen nach der Urteilsverkündung in Tränen aus, ihre Begleiter reagierten mit Kopfschütteln und äußerten Unverständnis. Rechtsanwalt Manfred Ainedter, der in dem Verfahren die Interessen der Familie des ums Leben Gekommenen vertrat und sich daher als Privatbeteiligter angeschlossen hatte, versuchte ihnen die Entscheidung begreiflich zu machen.
“Das darf nicht wahr sein! Was sind das für Leute!”, schluchzte eine Frau. “Wie kann man da freisprechen?”, fragte sich eine andere. Die Angeklagte selbst, die während der Verhandlung ebenfalls geweint hatte, blieb bei der Urteilsverkündung ruhig und nach außen hin unbewegt. Mit versteinerter Miene ließ sie sich durch das Spalier der zahlreichen Zuschauer abführen und zurück in ihre Zelle bringen.
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