Der 42 Jahre alte Angeklagte hat gestanden, einen Berliner Ingenieur im März 2001 mit dessen Einverständnis getötet, zerlegt und – getrieben von jahrelange Lust auf Menschenfleisch – zum Großteil gegessen zu haben.
Da Kannibalismus in Deutschland kein Straftatbestand ist, befindet sich das Landgericht auf juristischem Neuland. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der angeklagte Armin Meiwes wegen Mordes lebenslang hinter Gitter.
Die Verteidigung hat auf Tötung auf Verlangen plädiert, worauf bis zu fünf Jahre Haft stehen. In Betracht kommt auch eine Verurteilung wegen Totschlags, der mit mindestens fünf Jahren und in besonders schweren Fällen mit lebenslanger Haft bestraft wird. Eine Einweisung in die Psychiatrie scheidet aus, da zwei Gutachter ihn trotz seiner seelischen Abartigkeit für uneingeschränkt schuldfähig befunden haben.
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