Urteil: Geld vom verstorbenen Opa kassiert

Bei der Strafbemessung fielen mehrere Vorstrafen des Mannes erschwerend ins Gewicht. “Es war wegen der Kinder”, hatte der beschäftigungslose Angeklagte ins Treffen geführt. Er habe das Geld “zum Leben gebraucht”.
Pension vom Opa mit Bankomatkarte behoben
Nach dem Ableben des Großvaters eignete sich der Enkel zunächst dessen Bankomatkarte an und hob damit die monatlich eintrudelnde Pensionsbeträge ab. Da ihm dies mit der Zeit zu umständlich wurde, errichtete er im Namen des Toten ein Konto, fälschte dabei dessen Unterschrift und setzte sich selbst als Zeichnungsberechtigen ein. Dann ließ er die Pensionsversicherungsanstalt wissen, man möge zukünftig auf dieses Konto überweisen. Dieser Bitte wurde entsprochen.
Betrug flog 2007 auf
Als die Anstalt einige Jahre später routinemäßig wissen wollte, ob der betagte Großvater noch lebe, versicherte der Vater von drei kleinen Kindern, diesem gehe es gut. Erst im Juni 2007 flog der Betrug auf. Zu diesem Zeitpunkt hatte der 31-Jährige 45.000 Euro erschwindelt, die er laut bereits rechtskräftigem Urteil nun zurückzahlen muss. Er werde das “in Raten versuchen”, versprach der Mann treuherzig.
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