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Urteil erwartet

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des homosexuellen Münchner Modemachers Rudolph Moshammer will das Landgericht München I am Montag das Urteil sprechen. Mord oder Totschlag?

Der angeklagte Iraker Herisch A. hat zugegeben, Moshammer in der Nacht auf den 14. Jänner nach Sex-Spielen in dessen Haus im Münchner Villenvorort Grünwald mit einem Elektrokabel erdrosselt zu haben. Im Mittelpunkt steht nun die Frage, ob es sich bei der Tat um Mord oder Totschlag handelte.

Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haft wegen Mordes verlangt. Sie geht davon aus, dass der Iraker den 64 Jahre alten Moshammer aus Habgier umbrachte, um ihn zu berauben. Staatsanwalt Martin Kronester sah auch eine „besondere Schwere der Schuld“. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich.

Die Verteidigung des inzwischen 26-jährige Küchenhelfers bezeichnete hingegen den Vorwurf des Mordes als nicht haltbar. Die Anwälte verlangten vielmehr eine Haftstrafe im „unteren zweistelligen Bereich“ wegen Totschlags. Habgier sei nicht im Spiel gewesen, weil Herisch A. die zahlreichen Kunst- und Wertgegenstände in Moshammers Haus nicht anrührte – er flüchtete nur mit rund 400 Euro in bar. Herisch A. sei wütend geworden, weil Moshammer ihn beschimpft habe, als er Analverkehr ablehnte.

Moshammer hatte den jungen Mann am späten Abend am 13. Jänner in der Hauptbahnhofgegend angesprochen. Herisch A., der gerade mehrere hundert Euro verspielt hatte, witterte nach Ansicht der Anklage eine unerwartete Einnahmequelle und stieg in den Rolls-Royce. In Moshammers Haus kam es nach Intimitäten zum Streit. Herisch A. schlang Moshammer das Elektrokabel vier Mal um den Hals und zog so stark zu, dass das Kabel am Ende riss. Nicht einmal 48 Stunden nach der Tat wurde er festgenommen. Die Polizei war ihm durch einen Fingerabdruck auf die Spur gekommen, den er auf dem Elektrokabel hinterlassen hatte.

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