Die Beamten erklärten ihm, gegen ihn läge ein Haftbefehl des Nationalen Gerichtshofs in Madrid vor, und wiesen ihn in Untersuchungshaft ein. “Die Polizisten sagten mir, sie hätten eine Anweisung von oben”, berichtete der 30-Jährige nach Presseberichten vom Freitag.
“Als ich in der U-Haft meine Unschuld beteuerte, erklärten mir die Wachbeamten, dies sagten hier alle.” Die Justiz und die Polizei bemerkten den Irrtum erst fünf Tage später. Dem Mann war offenbar zum Verhängnis geworden, dass sein Nachname mit dem eines Verbrechers übereinstimmte. Der 30-Jährige erhielt nach seiner Freilassung weder von der Polizei noch von der Justiz eine Entschuldigung.
Den Behörden müssen mehrere Pannen auf einmal unterlaufen sein. Der Haftbefehl, auf den sich die Festnahme des Mannes stützte, war längst hinfällig geworden. Denn der gesuchte Verbrecher war bereits Ende Februar verhaftet worden. Das spanische Innenministerium ordnete eine Untersuchung an. Den 30-Jährigen nahm die irrtümliche Festnahme so sehr mit, dass er wegen einer Depression krankgeschrieben wurde.
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