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Urlaub ohne Schweinegrippe

Schwarzach - In Vorarlberg erst vereinzelt aufgetreten, gehört die Schweinegrippe, auch Neue Grippe oder H1N1 genannt, andernorts bereits zum Alltag. Ein Grund mehr, gerade im Urlaub darauf zu achten, sich den Erreger nicht einzufangen.

Die „VN“ haben nachgefragt, wie man sich im Urlaub optimal vor der Schweinegrippe schützen kann.

In welchen Ländern ist die Ansteckungsgefahr besonders hoch?

Das Gesundheitsministerium informierte unlängst, dass sich weltweit rund 176.000 Menschen mit dem Virus angesteckt haben. In den USA, Kanada und Mexiko kommt H1N1 bereits häufig vor, in Europa bleibt Großbritannien das Land mit den meisten Erkrankungen. Auch in den Touristenzentren in Spanien (so etwa auch Mallorca) ist die Ansteckungsgefahr bereits hoch. „Der internationale Reiseverkehr ist sicher ein Vektor für die Pandemie“, weist Sanitätsdirektor Elmar Bechter auch auf das Ansteckungsrisiko auf Flughäfen, in Flugzeugen oder Reisebussen hin. „Überall, wo Leute auf engem Raum zusammen sind, kann sich der Erreger leichter verbreiten“, so Bechter.

Wie kann ich die Ansteckungsgefahr verringern?

In Österreich empfiehlt das Ministerium für Gesundheit in erster Linie, auf die Hygiene der Hände zu achten. „Waschen Sie regelmäßig ihre Hände und vermeiden Sie Kontakt mit offensichtlich erkrankten Personen“, steht im Merkblatt für Reisende geschrieben. Auch sei es bei Reisen in bereits betroffenen Regionen nicht übertrieben, mit dem Hausarzt die Mitnahme eines antiviralen Medikamentes (Neuraminidase-Hemmer) für den Fall einer Infektion zu besprechen.

Ist es sinnvoll, eigenes Besteck oder Geschirr mit in den Urlaub zu nehmen?

„Nein, das wäre absolut übertrieben“, sagt Sanitätsdirektor Bechter.

Ist Sex im Urlaub gefährlich?

Da der Virus zwar keine sexuell übertragbare Krankheit ist, eine Ansteckung aber über Tröpfcheninfektion (Speichel, Nasensekret) erfolgt, ist eine Ansteckung durch sexuelle Kontakte durchaus möglich.

Ist die Ansteckungsgefahr im Flugzeug durch die Klimaanlage höher?

Nicht durch die Klimaanlage, sondern durch den nahen Kontakt mit potenziell Erkrankten.

Kann mir ein Flug verboten werden, wenn ich niese?

Nicht bei einem simplen Niesen oder Husten. Um einen Verdacht auf Schweinegrippe zu bestätigen, müsste ein Arzt hinzugezogen werden, der den gesamten Kriterienkatalog (inklusive Rachenabstrich) abklärt.

Was tue ich bei ersten Grippesymptomen?

„Spätestens bei Anzeichen einer akuten Atemwegserkrankung, Fieber ab 38 Grad und dem Verdacht, mit einer erkrankten Person in Kontakt gewesen zu sein, sollte man umgehend einen Arzt aufsuchen“, erklärt Elmar Bechter. In Panik zu verfallen ist nicht angebracht – „aber die meisten Menschen händeln eine solche Situation ohnehin sehr vernünftig“, weiß der Sanitätsdirektor.

Bezahlt die Krankenkasse die Behandlung auch im Ausland?

Seit 2006 gilt in der EU, den EWR-Ländern und der Schweiz die Europäische Krankenversicherungskarte (kurz EKVK) auf der Rückseite der e-card. Für den Aufenthalt in Staaten mit bilateralen Abkommen, wie Türkei, Mazedonien, Serbien und Montenegro, Bosnien und Herzegowina sowie Kroatien, sind die jeweils vorgesehenen Urlaubskrankenscheine noch vor der Abreise bei der Gebietskrankenkasse abzuholen. Wird man in einem Land krank, mit dem kein Abkommen besteht, müssen die Behandlungskos­ten vom Versicherten bezahlt werden – sie können nach der Rückkehr der GKK zum Kos­tenersatz vorgelegt werden. Für solche Fälle empfiehlt es sich, bereits vor der Abfahrt eine Auslands-Reiseversicherung abzuschließen.

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