Im schlimmsten Fall kann sonst die Einreise mit dem Tier verweigert werden. Haustiere auf Reisen benötigen den EU-Heimtierausweis, auch Pet Pass genannt. Dieser belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft worden und mit einem Chip gekennzeichnet ist. Der Chip selbst soll dabei helfen, ein verlaufenes Tier wieder zu finden. Dafür muss der Vierbeiner jedoch in der Tierkennzeichnungsdatenbank www.animaldata.com registriert werden (Registriergebühr 13,20 Euro).
Wer Bestimmungen missachtet, muss mit Quarantäne des Tieres rechnen
Aufpassen heißt es, wenn man mit seinen vierbeinigen Lieblingen nach Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta reisen will. Diese Länder können noch zusätzliche Auflagen wie Bluttests, aber auch Zecken- und Bandwurmbehandlungen fordern. Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss darauf achten, über welche Nicht-EU-Länder er wieder in die EU einreist. Wer beispielsweise über Serbien retour nach Österreich will, muss eine serologische Tollwutuntersuchung vorweisen können. Die Untersuchung ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom österreichischen Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden. Aktuell ist in Österreich nur ein Labor mit Sitz in Mödling berechtigt, diesen Test durchzuführen. Wer diese Regelung nicht beachtet, muss mit einer mehrtägigen Quarantäne seines Tieres rechnen.
Der Bluttest muss aber nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt werden, sofern eine Immunisierung gegen Tollwut nachgewiesen wurde und der Vierbeiner regelmäßig Auffrischungsimpfungen erhält. Ausnahme ist Kroatien, dort wird der EU-Heimtierausweis akzeptiert und ein Tollwut-Antikörper-Nachweis ist nicht nötig.
ÖAMTC-Tipp:
Mehr Informationen erhält man beim Tierarzt bzw. unter www.tieraerztekammer.at. Sämtliche Einreisebestimmungen – für Mensch und Tier – finden Reisende in der ÖAMTC-Länderdatenbank unter www.oeamtc.at/reise
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