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Urintest verweigert

Ein Jugendarbeiter aus Dornbirn steht unter Verdacht illegale Drogen konsumiert zu haben. [5.2.2000]

Im vergangenen Juli startete die Gendarmerie die Jagd auf Drogensünder im Verkehr. Seit diesem Zeitpunkt bittet die Exekutive bei Kontrollen gemeinsam mit Amtsärzten bei Verdachtsmomenten um eine Urinprobe. Dies führt häufig zu Schwierigkeiten – wie auch der Fall eines 30-jährigen Jugendarbeiters aus Dornbirn deutlich aufzeigt.

Der 30-jährige Mann, der als Jugendarbeiter bei der “Offenen Jugendarbeit Dornbirn” tätig ist, wurde bei einer Großkontrolle der Gendarmerie angehalten und kontrolliert. Da der Alkoholtest trotz glasiger Augen und erweiterten Pupillen 0,0 Promille ergab, wurde der Amtsarzt stutzig und setzte seine Untersuchung fort. Anschließend wurde der Jugendarbeiter, der unter anderem auch Obmann des neuen Trägerverein des Bludenzer Jugendzentrums “Villa K.” ist, zu einem Urintest gebeten. Diesen verweigerte er trotz mehrfacher Erläuterung über den Gesetzestatbestand aber. Somit besteht für die Exekutive der Verdacht, dass der 30-jährige unter Drogeneinfluss stand. Eine Anzeige wurde gemacht.

“Ich habe den Test nur verweigert, da sich mir gegenüber niemand als Amtsarzt zu erkennen gegeben hat”, versucht der Jugendarbeiter die Vorwürfe zu entkräften. Er sei in einem Rechtsseminar darüber aufgeklärt worden, dass die Gendarmerie kein Recht zu einem Urintest habe. Entgegen den Angaben der Gendarmerie behauptet der 30-Jährige weiter, niemals von einem Amtsarzt kontrolliert worden zu sein. “Ich sage nicht, dass die Gendarmerie lügt, aber ich glaube, dass sie sich einfach nicht mehr genau an den Abend erinnern können und mich nur verwechselt haben.” Auch an das Angebot, den Urintest auf einem Gendarmerieposten durchzuführen, kann sich der Jugendarbeiter nicht mehr erinnern. “Ich nehme keine illegalen Drogen – in einer Arztpraxis hätte ich den Urintest gemacht.” Er habe nichts zu verbergen und habe nur aus Solidarität anderen Jugendlichen gegenüber den Drogentest verweigert.

“Ich kämpfe weiter”

Seinen Führerschein ist der Jugendarbeiter für vier Monate los, auch eine Nachschulung muss er derzeit absolvieren. “Ich kämpfe weiter und habe meinen Rechtsanwalt eingeschaltet”, denkt der 30-Jährige nicht ans Aufgeben. Er werde zum Unabhängigen Verwaltungssenat gehen.

“Reine Willkür”

Nach Angaben des Feldkircher Rechtsanwalts Andreas Brandtner kann ein Urintest nur bei einem begründeten Verdacht durchgeführt werden.
“Besteht der Verdacht und der Kontrollierte verweigert die Urinprobe, wird ihm der Führerschein entzogen und eine Strafe verhängt”, so Brandtner. Vor dem Gesetz sei eine Verweigerung gleichzusetzen mit Drogenmissbrauch. “Obwohl einmal gesagt werden muss, dass die Amtsärzte und die Behörden alle unter einer Decke stecken und willkürlich die Drogentest durchführen”, ist Brandtner über die Vorgehensweise der Gendarmerie ziemlich verärgert.
“Wenn ein Alkotest negativ verläuft, heißt dass noch lange nicht, dass jemand unter Drogeneinfluss steht”, so Brandtner weiter. Sarkastisch merkt er an, dass es selbst in Vorarlberg Menschen gibt, welche weder Alkohol noch Drogen nehmen. “Wenn man nichts findet, sagt man einfach: ,Hier besteht ein begründeter Verdacht auf Drogenmissbrauch’ und schon ist man fällig.”
Denn sollte nach Angaben von Brandtner ein Amtsarzt besagten Verdacht geäußert haben, ist die Chance bei einer Verweigerung gering, das Gegenteil beweisen zu können.

Harntest nur vom Amtsarzt erlaubt

Die Gendarmerie ist nicht befugt, eine Urin- oder Blutprobe abzunehmen. Deshalb ist bei Schwerpunktkontrollen
immer ein Amtsarzt dabei. Dieser hat das Recht einer Untersuchung und entscheidet, ob bei begründetem Verdacht eine Urin-, Speichel- oder Blutprobe abgenommen wird. Ist ein Alkoholtest negativ, und es kann eine Beeinflussung durch illegale Drogen angenommen werden, wird meist an Ort und Stelle der Harntest durchgeführt.

(Von Toni Meznar )

(Bild: VN)

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