Urheberrecht: Entwurf zu Gesetzesnovelle aufgetaucht
Einzig die in dem Papier ebenfalls ausgearbeitete Novelle zu “verwaisten Werken” sei fixer Bestandteil einer geplanten Urheberrechtsreform, da es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handle, so eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch zur APA. Diese müsse bis 29. Oktober erfolgen. “Ob und welche weiteren Fragen mitbehandelt werden, ist Gegenstand der politischen Gespräche”, heißt es zu den anderen Punkten. Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) hatte am Montag im Kulturausschuss gemeint, dass es “noch einige Hürden zu überwinden” gebe, er sei aber “sicher, dass dies bald gelinge”.
“Tarife für Geräte oder Speichermedien”
Diese umfassen etwa den “Schutz der Hersteller von Zeitungen oder Zeitschriften”, also das vielfach geforderte Leistungsschutzrecht, das Herausgeber von Medieninhalten vor Suchmaschinenangeboten wie etwa Google News schützen soll. Weiters Eingang gefunden hat in den Entwurf auch “Tarife für Geräte und Speichermedien”: Allerdings sollten demnach die Verwertungsgesellschaften vor Geltendmachung von neuen Vergütungen empirische Untersuchungen über die “tatsächliche Nutzung der Geräte oder Speichermedien” durchführen und auf deren Grundlage über “angemessene Vergütungshöhe” verhandeln.
Urheberrechts-Experten melden sich zu Wort
Prompt meldeten sich auch mehrere Urheberrechts-Experten zu Wort. “Ein Entwurfsergebnis, das sich in jeder Hinsicht sehen lassen kann” ortet Gerhard Ruiss von der IG Autorinnen Autoren. “Auch die größten Kritiker der Speichermedienvergütung der letzten Jahre, die Bundesarbeitskammer und die Wirtschaftskammer Österreich können mit dem jetzigen Entwurf zufrieden sein, ihre Forderungen haben genauso Niederschlag in der Novelle gefunden wie die Ansprüche der Künstlerinnen und Künstler”, so Ruiss in einer Aussendung.
Initiative für Netzfreiheit wenig begeistert
Die Initiative für Netzfreiheit ist weniger begeistert: “Wir sehen mehrere negative Punkte”, wird Markus Stoff auf “derstandard.at” zitiert. Es handle sich um einen “sehr einseitigen Entwurf, der auf Geldbeschaffung auf Kosten der Nutzer” abziele. Auch der NEOS-Abgeordnete Alm äußerte Kritik: Ihn störe etwa, dass das Gesetz die Verwertungsgesellschaften zu einer empirischen Studie verpflichte – sie aber nicht vor Beschluss des Textes durchführen wolle.
(APA)
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