Der Antipiraterie-Verein VAP hat UPC stellvertretend für alle Internetprovider in Österreich geklagt. Das Gericht hat entschieden, dass die URL kino.to und alle dazugehörigen IP-Adressen gesperrt werden müssen. Die Website kino.to stellt Filme und Serien zum Download zur Verfügung. “Internet Provider können sich ihrer Verantwortung für die Inhalte nicht entziehen”, meint Werner Müller, der Geschäftsführer des VAP. Ausgefochten wurde der Streit zwischen VAP und UPC nun vor dem Handelsgericht Wien. Beide Parteien haben angekündigt, die Angelegenheit bis zur obersten Instanz ausfechten zu wollen. Die einstweilige Verfügung tritt in Karft, sobald der VAP eine Sícherheitsleistung von 50.000 Euro an UPC zahlt – als Entschädigung für eventuelle Verluste von UPC. Der Generalsekretär der ISPA (Internet Service Providers Austria) Andreas Wildberger sagt dazu: Die geforderten Sicherungsleistungen zeigen, dass durchaus damit gerechnet wird, dass diese Entscheidung im weiteren Instanzenzug revidiert werden wird. Der Instanzenzug sei nach der kino.to-Verfügung des Wiener Handelsgerichts offen.
Unzufrieden mit Urteil
Wildberger ist nicht zufrieden mit dem Urteil. “Das ist, wie wenn die ASFINAG verpflichtet werden sollte, AutobahnnutzerInnen zu kontrollieren, ob schwarz kopierte DVDs im Kofferraum transportiert werden. Denn die ASFINAG macht den Transport der DVDs erst möglich. Warum erhält die ASFINAG keine einstweilige Verfügung? fragt Wildberger. Wildberger fordert daher “internettaugliche Urheberrechtsmodelle. Damit wären innovative Content-Geschäftsmodelle möglich und die ständige Kriminalisierung von Millionen NutzerInnen hätte ein Ende.”
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