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Unternehmen bekommen Energiekosten-Zuschuss 2 bis Ende 2023

Energiekostenzuschuss 1 gilt auch für das 4. Quartal 2022, Anträge noch bis Februar möglich
Energiekostenzuschuss 1 gilt auch für das 4. Quartal 2022, Anträge noch bis Februar möglich ©APA | Canva
Wegen der gestiegenen Preise für Strom, Erdgas und Treibstoffe hat die Regierung beschlossen, den Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen zu verlängern und zu erweitern.

Der Energiekostenzuschuss 1 wird mit einer eigenen Antragsphase bis Ende des Jahres verlängert. Der Energiekostenzuschuss 2 gilt für das gesamte Jahr 2023. Pro Unternehmen können zwischen 3.000 und 150 Mio. Euro ausbezahlt werden.

"Angesichts der dauerhaft erhöhten Energiepreise und der deutschen Entscheidung über eine Strom- und Gaspreisbremse braucht es 2022 auch für österreichische Unternehmen weitere Entlastungen", sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Donnerstag laut Aussendung.

Förderzeitraum wird verlängert

Der ursprüngliche Förderzeitraum für den Energiekostenzuschuss 1 galt für Februar bis September 2022 und wird nun bis Ende Dezember 2022 verlängert. Die Antragsphase läuft noch bis 15. Februar 2023. Knapp hundert Anträge seien bereits ausbezahlt worden, sagte Kocher zur APA. Für den Zeitraum Februar bis Ende September sei ein Budget von 1,3 Mrd. Euro vorgesehen gewesen. "Ich gehe davon aus, dass wir damit auskommen werden." Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von der aws, der Förderbank des Bundes.

"Aber klar ist, dass es im nächsten Jahr natürlich einen höheren Betrag braucht - es geht ums ganze Jahr, es geht um erweiterte Förderkriterien. Die Kostensteigerungen sind auch höher, weil ja viele Betriebe im Sommer noch nicht so hohe Kostensteigerungen bei den Energieträgern hatten, weil sie sich abgesichert hatten oder weil sie längerfristige Verträge hatten."

Bis zu 150 Mio. Euro für Unternehmen

Im Rahmen des Energiekostenzuschusses 2 können pro Unternehmen 3.000 Euro bis 150 Mio. Euro ausbezahlt werden. Insgesamt gibt es 5 Förderstufen.

In den ersten zwei Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Mio. Euro ist kein Nachweis einer Mindest-Energieintensität notwendig. Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Anstiegs der Energiekosten gefördert werden. Gefördert werden in Stufe 1 Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Keine Förderungen gibt es für staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Banken.

In den höheren Förderstufen gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Gewinne, Bonuszahlungen und Dividenden. Außerdem wird, ähnlich wie in Deutschland, eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 verlangt.

Bisher 1.715 Anträge ausbezahlt

Für den Energiekostenzuschuss 1 haben sich bisher rund 87.000 Unternehmen vorangemeldet, 1.715 Unternehmen haben Anträge gestellt, 5 Mio. Euro wurden ausbezahlt.

(APA)

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