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Unterländer als Staatsfeind vor Schwurgericht

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Eckert
Beschuldigter war wesentlich an Organisationen beteiligt, die der Verfassungsschutz gar nicht gerne sieht.

Von Christiane Eckert

Dass der Mann, der von Staat, Justiz und anderen verfasssungsrechtlichen Dingen nicht viel hält, nicht freiwillig zum Prozess kommt, war fast klar. Mit Verspätung wird er von der Polizei gebracht. Reden mag er nicht viel, nicht einmal mit seinem Verteidiger. Die Anklagebehörde legt ihm zur Last, dass er 2016 und 2017 in zwei Organisationen tätig war, deren Inhalt es war, alles am Staat Österreich zu hinterfragen, zu kritisieren und zu boykottieren. Der Staatenbund, Reichsbürger, alles ähnliche Genossen. Der Mann war beim Staatenbund, dann war er in Vorarlberg Mitbegründer von zwei anderen Organisationen.

Seltsame Gesinnung

Zum einen war er mit dabei, als er mit Kumpanen den Staat Vorarlberg ausrief und „gründete“. Zum anderen gründeten einige der Kollegen mit ihm gemeinsam ein Fantasiegericht. Den „Global Common Law Court“. Dieser sollte eigenständig Justiz ausüben, Ämter belästigen und Drohungen verschicken, falls Behörden wie Finanzamt oder Bezirkshauptmannschaft nicht „einsichtig“ wären. Die Geschworenen halten den Mann einstimmig für schuldig. Als Strafe werden zwölf Monate auf Bewährung, sowie 1920 Euro unbedingte Geldstrafe verhängt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT/ec)

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