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Unterbezahlung soll ab Mai bestraft werden

Das Unterlaufen von kollektivvertraglichen Mindestlöhnen in Österreich soll ab 1. Mai 2011 erstmals auch verwaltungsstrafrechtliche Folgen haben.

Der Begutachtungsentwurf zum Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping ist nach monatelangen Tauziehen heute, Dienstag, im Ministerrat. Demnach soll die Betrugsbekämpfungsbehörde KIAB die Einhaltung von KV-Löhne kontrollieren. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) und im Baubereich die Bau- und Urlaubskasse (BUAK) sollen die Berechnung der Löhne vornehmen. Anlass für den Gesetzvorschlag ist die Öffnung des Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten, die der Union 2004 beigetreten sind.

Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf wurde im Wesentlichen der Strafrahmen überarbeitet und letztendlich herabgesetzt. So würden den Unternehmen bei Unterbezahlung von Arbeitnehmern Verwaltungsstrafen von 1.000 bis 50.000 Euro drohen, im ursprünglichen Entwurf waren 5.000 bis höchstens 100.000 Euro vorgesehen.

Die Geldstrafe ist nun für jeden unterentlohnten Arbeitnehmer zwischen 1.000 und 10.000 Euro vorgesehen, im Wiederholungsfall soll der Strafrahmen verdoppelt werden, also 2.000 bis 20.000 Euro. Werden in einem Unternehmen mehr als drei Arbeitnehmer unterentlohnt, so sind mindestens 2.000 Euro fällig, höchstens 20.000 Euro. Im Wiederholungsfall müssen Unternehmer dann mit eine Strafe von 4.000 bis 50.000 Euro rechnen. Bei ausländischen Arbeitgebern kann außerdem bei wiederholter Bestrafung die Dienstleistung untersagt werden.

Das Sozialministerium sieht in der Öffnung der Arbeitsmärkte für Bürger der 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten eine Verlockung für ausländische Unternehmen, Aufträge durch niedrig kalkulierte Arbeitskosten abzuwickeln. Deshalb wäre ohne Schutzmaßnahmen ein “Lohn- und Sozialdumping” vorprogrammiert, denn das österreichische Lohnniveau sei noch immer deutlich höher als etwa in Ungarn, Tschechien oder der Slowakei, so das Ministerium.

Den volkswirtschaftlichen Schaden durch Lohn- und Sozialdumping beziffert das Ministerium auf jährlich 240 Mio. Euro. Im Gegensatz zu Deutschland gebe es in Österreich bisher keine Lohnkontrolle durch die Verwaltungsbehörden. Arbeitnehmer müssen in Österreich derzeit eine Unterbezahlung gerichtlich einklagen.

Den Behörden werden Betretungs-, Einsichts- und Befragungsrechte eingeräumt. Kontrolliert werden soll nur der Grundlohn. Ausländische Unternehmen müssen künftig Lohnunterlagen in deutscher Sprache bereithalten. Außerdem wird die WGKK eine Verwaltungsstrafevidenz führen. Die Regelungen sollen auch für die Land- und Forstwirtschaft umgesetzt werden. Zwei Jahre nach der Einführung ist eine Evaluierung des Gesetzes geplant. Widerstände gegen das geplante Gesetz gab es vor allem von der Wirtschaftskammer, der Industriellenvereinigung und dem Wirtschaftsbund.

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