Von Christiane Eckert/VOL.AT
Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 24-jähriger Bregenzerwälder wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten bedingter Haft, sowie 3840 Euro Geldstrafe verurteilt. Dem Opfer muss er 500 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Der Arbeiter war im Dezember vergangenen Jahres in Reuthe auf der Bregenzewald-Landesstraße mit 1,06 Promille auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem anderen Lenker kollidiert.
Beide schwer verletzt
Der unschuldige Entgegenkommende hatte noch gebremst und versuchte auszuweichen, dennoch konnte er den Unfall nicht verhindern und wurde schwer verletzt. Oberschenkel, Handwurzelknochen, Schlüsselbein und eine Rippe waren gebrochen. Zudem schmerzten zahlreiche Prellungen und Schürfwunden. Der Mann musste zwei Mal operiert werden und lag zwei Monate im Spital. Heute hat er noch zeitweise Schmerzen. Der Fahrer entschuldigt sich bei ihm und verspricht, dass so etwas nie wieder vorkommen wird. Aus dem Unfall hat der Verurteilte bereits 26.000 Euro Schulden, und es ist fraglich, ob es dabei bleibt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Red.)
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