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Unschuldig im Gefängnis: Wann zahlt der Staat eine Haftentschädigung?

Unschuldig hinter Gittern - wann zahlt der Staat Haftentschädigung?
Unschuldig hinter Gittern - wann zahlt der Staat Haftentschädigung? ©Bilderbox
Unschuldig im Gefängnis – ein Szenario, das meist nur im Film existiert. Kommt es in der Realität dazu, zahlt der Staat eine Entschädigung, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Sitzt jemand in Österreich zur Gänze unschuldig hinter Gittern, erkennt ihm das strafrechtliche Entschädigungsgesetz allerdings eine finanzielle Abgeltung zu. Bei Sexualdelikten landen Verdächtige wegen der hohen Strafdrohung nicht selten in Untersuchungshaft. Ergibt sich im Prozess ein Zweifelsfreispruch, hat der Beschuldigte Anspruch auf Entschädigung, denn niemand sitzt gerne hinter Gittern.

Anspruch auf Entschädigung beschränkt

Klar ist die Situation, wenn ein Verbrechen angeklagt und von diesem freigesprochen wird. Erfolgt eine Anklage wegen mehreren Taten, aber nicht hinsichtlich aller ein Freispruch, werden U-Haftzeiten angerechnet. Auch wer mit den Fahndern ein Verwirrspiel betreibt und bewusst Dinge verschweigt, ist unter Umständen selbst mit schuld an seiner U-Haft.

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Dann geht der Anspruch auf Entschädigung verloren oder wird eingeschränkt. „Die Entschädigung ist außerdem betragsmäßig beschränkt und beläuft sich auf mindestens 20, höchstens aber 50 Euro pro Tag“, erklärt Rechtsanwältin Olivia Lerch. In der Praxis sind Haftentschädigungen selten und so bleibt dieses Spezialgesetz wohl eher ein Exote.
(Christiane Eckert, VOL.AT)
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