Sitzt jemand in Österreich zur Gänze unschuldig hinter Gittern, erkennt ihm das strafrechtliche Entschädigungsgesetz allerdings eine finanzielle Abgeltung zu. Bei Sexualdelikten landen Verdächtige wegen der hohen Strafdrohung nicht selten in Untersuchungshaft. Ergibt sich im Prozess ein Zweifelsfreispruch, hat der Beschuldigte Anspruch auf Entschädigung, denn niemand sitzt gerne hinter Gittern.
Anspruch auf Entschädigung beschränkt
Klar ist die Situation, wenn ein Verbrechen angeklagt und von diesem freigesprochen wird. Erfolgt eine Anklage wegen mehreren Taten, aber nicht hinsichtlich aller ein Freispruch, werden U-Haftzeiten angerechnet. Auch wer mit den Fahndern ein Verwirrspiel betreibt und bewusst Dinge verschweigt, ist unter Umständen selbst mit schuld an seiner U-Haft.
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