UNO prüft Menschenrechte in Österreich
Die sogenannte Universelle Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review, UPR) wurde im April 2006 beschlossen. Ihre Vorläuferin, die UNO-Menschenrechtskommission, war vielfach kritisiert worden, nur einzelne Länder selektiv an den Pranger zu stellen. Die neue Evaluierung vor dem UNO-Menschenrechtsrat in Genf sieht nun vor, alle 192 Mitgliedsstaaten nach gleichen Maßstäben zu prüfen. Die Beurteilung erfolgt alle vier Jahre, 2011 ist Österreich das erste Mal an der Reihe.
Einerseits muss der Staat dafür selbst Informationen bereitstellen, andererseits können sich auch NGO, Gewerkschaften oder kirchliche Gruppen einbringen. Laut Volksanwaltschaft geht es dabei beispielsweise um den Umgang mit Polizeiübergriffen, das Recht auf soziale Sicherheit, Maßnahmen gegen Rassismus oder den Schutz von Kinderrechten. Basis für die Prüfung sind die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, internationales Völkerrecht und alle anderen Menschenrechtskonventionen, die ein Staat ratifiziert hat.
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