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UNO beschließt Vertrag gegen Atom-Terror

Die UN-Vollversammlung stimmte am Mittwoch einem Vertrag zur Bekämpfung von Terroranschlägen mit nuklearen Waffen zu. Wer sich Nuklearmaterial verschafft, um Anschläge zu verüben, wird nun verfolgt.

Das hört sich banal an, ist jedoch revolutionär: Die Konvention sieht die weltweite Verfolgung aller Personen und Gruppen vor, die sich Nuklearmaterial mit dem Ziel von Anschlägen verschaffen. Neben dem illegalen Besitz von radioaktiven Stoffen soll auch jedwede Androhung von Terroranschlägen mit solchem Material als schweres Verbrechen eingestuft und verfolgt werden.

Die USA lobten den Vertrag, der erst noch von den teilnehmenden Staaten ratifiziert werden muss, in einer Stellungnahme als Beweis dafür, dass „die UN im Kampf gegen Terrorismus eine bedeutende Rolle spielen können“. Zugleich dankte die UN-Mission der USA Russland für dessen Führungsrolle bei den Verhandlungen über den Vertragstext.

Die „Internationale Konvention zur Unterdrückung von Handlungen des Nuklear-Terrorismus“ wird bei der New Yorker Gipfelkonferenz zum 60. Jahrestag der Gründung der Vereinten Nationen vom 14. bis 16. September zur Unterzeichnung ausgelegt. Der Vertrag tritt nach der Ratifizierung durch mindestens 22 Teilnehmerstaaten in Kraft. Die UN- Vollversammlung appellierte am Mittwoch zugleich an alle 191 UN- Mitgliedstaaten, der Konvention beizutreten.

Bisherige Regelungen reichen nicht aus

Sie sei erforderlich, weil bisherige multilaterale Abmachungen nicht ausreichten, um weltweit effektiv mit strafrechtlichen Mitteln gegen die Gefahr verheerender Anschläge mit radioaktivem Material oder gar Atomwaffen vorzugehen. Die Unterzeichnerstaaten bekennen sich auch zum Austausch aller relevanten Informationen und zur Zusammenarbeit ihrer Geheimdienste, Polizeiapparate und Strafverfolgungsbehörden zur Verhinderung nuklearer Terroranschläge.

Außerdem verpflichten sich Staaten, die der Konvention beitreten, Maßnahmen gegen Versuche zur Rechtfertigung von terroristischen Gewalttaten durch „politische, philosophische, ideologische, rassische, ethnische, religiöse oder ähnlich geartete“ Argumente zu ergreifen. Die einhellige Bestätigung der Konvention sei ein „wichtiger Durchbruch“ im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, sagte der UN-Untergeneralsekretär für Rechtsangelegenheiten, Nicolas Michel.

Bei den Verhandlungen über das 28 Artikel umfassende Vertragswerk hatte es im UN-Rechtsausschuss eine Reihe von Problemen gegeben. So wurde lange Zeit allein über eine umfassende Definition des Begriffes „radioaktives Material“ gestritten.

Kompliziert gestaltete sich auch die Formulierung von Ausnahmeklauseln, wonach die Konvention keine grenzüberschreitende Wirkung hat, solange ein Staat potenzielle Nuklearterroristen auf seinem eigenen Territorium hinreichend verfolgt. Damit soll gesichert werden, dass kein Staat die Konvention als Vorwand zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen missbrauchen kann.

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