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UNO-Beauftragter Nowak: CIA-Folterer sind zu bestrafen

Der österreichische Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Folter, Manfred Nowak, hat den USA vorgeworfen, gegen das Völkerrecht zu verstoßen, sollten sie Folterer aus den Reihen ihres Geheimdienstes CIA nicht bestrafen.

“Die USA haben sich – wie alle anderen Vertragsstaaten der UN-Konvention gegen die Folter – verpflichtet, Folterungen strafrechtlich zu untersuchen und alle Personen vor Gericht zu stellen, bei denen sich die Beweise als stichhaltig erweisen”, sagte der Leiter des Wiener Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte und Träger des Kreisky-Menschenrechtspreises in einem Interview mit der Zeitung “Der Standard” (Wochenendausgabe).

Das Wichtigste sei jetzt eine umfassende Untersuchung durch eine unabhängige Instanz, sagte Nowak. “Es ist ganz wichtig, dass die Opfer eine Entschädigung bekommen.” Dann gebe es noch die strafrechtliche Ebene. Hier müsse man man sich anschauen, “gegen welche Individuen es klare Beweise gibt. Das können einzelne Folterer sein oder auch jene in der Befehlshierarchie, die das angeordnet haben.” Die Ankündigung von US-Präsident Barack Obama, CIA-Mitarbeiter wegen menschenrechtswidriger Verhörmethoden bei Terrorverdächtigen nicht juristisch zu belangen, hat Empörung hervorgerufen. CIA-Mitarbeiter, die “ihre Aufgaben in gutem Glauben an die juristischen Vorgaben des Justizministeriums ausführten, werden nicht zum Gegenstand von Strafverfolgung”, hieß es in einer Erklärung des Weißen Hauses.

“Ich glaube nicht, dass Obama so weit gehen wird, ein Amnestiegesetz zu erlassen. Es ist eine politische Ankündigung, zu sagen, wir machen einen klaren Strich. Zunächst einmal könnten US-Gerichte und Staatsanwälte Folterer trotzdem vor Gericht bringen und anklagen. Und zweitens gibt es die Möglichkeit, dass in anderen Staaten Verfahren durchgeführt werden”, sagte Universitätsprofessor Manfred Nowak.

Der Völkerrechtler und Menschenrechtsexperte hatte in der Vergangenheit betont, dass einer politischen Entscheidung, Guantanamo-Häftlinge in Österreich aufzunehmen, rein rechtlich nichts entgegenstünde. Bestimmungen sowohl des Asyl- als auch des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes würden es ermöglichen, Insassen des berüchtigten US-Gefängnisses den Asylbewerberstatus zuzuerkennen

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