“Wir fordern die Universitäten dringend zu Verhandlungen auf”, erklärte Martin Tiefenthaler (Innsbruck) für die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der MedUnis. “Ohne geltende Betriebsvereinbarung dürfen Ärztinnen und Ärzte, die dem Uni-Kollektivvertrag unterliegen, nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr am Krankenbett arbeiten. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Dabei beträgt unsere Arbeitszeit sowieso schon im Durchschnitt 60 Stunden pro Woche”, sagte der Sprecher der MedUni-Betriebsräte.
Nacht- und Wochenenddienste sind bisher durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, die auch die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen berücksichtigt. Tiefenthaler: “Wir weisen die Rektorate seit zwei Jahren darauf hin, dass die mit 31.12.2009 automatisch ablaufende Vereinbarung neu abzuschließen ist. Bereits der Dienst am Neujahrstag wäre ungesetzlich. Wir haben sogar einen gemeinsamen Vorschlag der MedUnis vorgelegt, der bloß die Weiterschreibung der bisherigen Regelung bedeuten würde. Aber es gibt bisher keine neue Regelung.”
Laut dem Innsbrucker Nephrologen wollten die Rektorate der drei MedUnis offenbar jeweils eigene Regelungen aushandeln. In Wien gebe es Tendenzen, die alte Regelung durch teilweise Schichtdienste auszuhebeln, was einer Schlechterstellung des Personals gleichkomme.
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