Nach Klärung des Sachverhalts und Einholung einer Stellungnahme der Ombudsstelle der Universität Zürich als vergleichbarer externer Institution bestehe seitens der Studienpräses Brigitte Kopp dazu kein Anlass, hieß es in einer Aussendung der Uni am Montag.
Der Medienwissenschafter und Plagiatjäger Stefan Weber hatte Hahn vorgeworfen, in seiner an der Uni Wien eingereichten Dissertation zum Thema Perspektiven der Philosophie heute – dargestellt am Phänomen Stadt seitenweise aus Leopold Kohrs einige Jahre zuvor erschienenem Buch Die überentwickelten Nationen abgeschrieben und absolut schlampig gearbeitet zu haben. Den Begriff Plagiat hatte er dabei aber bewusst nicht in den Mund genommen.
Die für Fragestellungen der guten wissenschaftlichen Praxis zuständige Ombudsstelle der Universität Zürich habe den Fall anhand folgender Plagiatdefinition erörtert, so die Uni Wien: Plagiat bedeute demnach im bildungssprachlichen Sinn das unrechtmäßige Aneignen von Gedanken, Ideen oder ähnlichem eines anderen auf künstlerischem oder wissenschaftlichem Gebiet und ihre Veröffentlichung.
In diesem Sinne kann nach Ansicht der Uni Zürich nicht von einem Plagiat gesprochen werden: Hahn habe explizit den Debattenbeitrag Kohrs herausgegriffen, mehrfach auf das Original verwiesen und dann seine Kommentare dazu auch optisch davon abgehoben. Zwar hätte der spätere Minister selbstverständlich in diesen Passagen korrekterweise überall Anführungszeichen setzen müssen – der Leser komme jedoch nie auf die Idee, die verhandelten Sachen seien das Resultat der Forschung von Hahn. Für den Leser wäre jedoch immer klar, dass Hahn von Kohr spricht und wo er Kohrs Wortlaut finden kann.
Minister: Nichts anderes erwartet
Ich habe nichts anderes erwartet, erklärte Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) am Montag am Rande seines Besuchs beim Europäischen Forschungszentrum CERN bei Genf im Gespräch mit der APA zum Verzicht der Universität Wien auf Einleitung eines Plagiatprüfungsverfahren gegen Hahn. Er habe in seiner Dissertation, wie ihm auch in dem Gutachten der Universität Zürich bescheinigt wird, eine bestimmte Art der Quellenangabe durchgezogen, die bei Abnahme der Doktorarbeit auch von den damaligen Gutachtern für in Ordnung befunden worden sei. Jetzt freue ihn der Hinweis des Gutachtens, dass das die Lesbarkeit erleichtere.
Hahn geht jetzt einmal davon aus, dass damit die Sache beendet ist, auch wenn es immer Trittbrettfahrer gibt. Nun könne man sich der Frage zuwenden, wie man sich mit tatsächlichen Plagiatfällen systematisch befasst. Dabei vertraue er auf die Aktivitäten der Rektorenkonferenz und des Wissenschaftsfonds FWF, die unabhängige Stellen zur Prüfung von Plagiatfällen planen. Man sollte sich aber davor hüten, Jahrzehnte alte Diplomarbeiten und Dissertationen auszugraben, sondern an der Gegenwart Maß nehmen, sagte Hahn.
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