Damit verpflichtet sich die Brüsseler Behörde, bis 2012 Zeit keine weiteren rechtlichen Schritte zu setzen. Gleichzeitig wird Österreich Zeit gegeben, um besser zu belegen, warum die – nach EU-Recht diskriminierenden – Quoten notwendig sind. Ein ähnliches Verfahren gegen Belgien wird ebenfalls für fünf Jahre ausgesetzt.
EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso hat bereits im Oktober zugesagt, dass das Verfahren vorläufig ausgesetzt wir, nachdem Österreich mit einer Blockade beim EU-Gipfel in Lissabon gedroht hatte.
Nach der Medizin-Quotenregelung sind 75 Prozent der Studienplätze an heimischen Medizinuniversitäten in Wien, Graz und Innsbruck für Österreicher reserviert. Für potenzielle Studenten aus anderen EU-Ländern stehen 20 Prozent der Plätze zur Verfügung, für solche aus Drittstaaten fünf Prozent. Die Regelung war eingeführt worden, weil trotz Vorauswahlverfahren vor allem in Innsbruck 57 Prozent der Studienwerber aus Deutschland, wo für Medizin ein Numerus clausus gilt, kamen. Die ursprünglichen Uni-Zugangsbeschränkungen hatte der Europäische Gerichtshof im Juni 2005 aufgehoben.
Das Verfahren könnte während der fünf Jahre theoretisch eingestellt werden, nicht aber verschärft, hieß es aus der EU-Kommission.
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