AA

Uni-Reform: Im Ausschuss von SPÖ und ÖVP beschlossen

Die Novelle des Universitätsgesetzes (UG) ist so gut wie fix: Heute, Montag, wurde das "Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009" im parlamentarischen Wissenschaftsausschuss mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Am Donnerstag soll die Materie vom Nationalrat verabschiedet werden.
Proteste geplant
Die Eckpunkte

Die Eckpunkte des Entwurfs wurden bei der Sitzung des Ausschusses am Montag nicht verändert, allerdings gab es Nachbesserungen bei Details: So sind etwa Studienbeihilfebezieher künftig generell von den Studiengebühren befreit, auch wenn sie in einem Zweitstudium über der Mindeststudiendauer liegen. Bei den Studieneingangsphasen soll das Vorziehen von Prüfungen aus einer späteren Studienphase möglich sein, wie bisher muss dafür ein Antrag beim Studiendekan gestellt werden.

Klarstellungen gab es auch bezüglich deutscher Studenten aus Numerus-Clausus-Fächern: In diesen Studien kann Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) in Abstimmung mit der Bundesregierung auf Antrag der Universitäten qualitative Aufnahmeverfahren festlegen, wobei eine Mindestanzahl an Studienplätzen (Durchschnitt der vergangenen drei Jahre) nicht unterschritten werden darf. Qualitative Zulassungsverfahren gelten laut Verordnung für alle – auch künftige – medizinische Studien, die Quotenregelung (75 Prozent der Studienplätze für Österreicher, 20 Prozent für EU-Ausländer, fünf Prozent für Nicht-EU-Ausländer) wie bisher nur in Human- und Zahnmedizin.

Auch Forderungen der Universitätenkonferenz wurden berücksichtigt: Bei der Refundierung der Studiengebühren sollen ab 2014 die veränderten Studierendenzahlen berücksichtigt und die Mehrkosten durch den Studierendenzuwachs im Rahmen der Leistungsvereinbarungen abgegolten werden. Bei den Uni-Gebäuden wurde die Haftungsfrage geklärt: Bisher hätte der Rektor für Schäden haften müssen, laut Novelle muss dies nun der Eigentümer, also die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG).

Als wesentliche Neuerungen sieht die UG-Novelle folgende Punkte vor: Die Einführung einer maximal zweisemestrigen Studieneingangsphase ab dem Studienjahr 2011/12, die alle Studenten positiv absolvieren müssen, um weiterstudieren zu können; Den Unis wird ermöglicht, für Master-und PhD-Studien “qualitative Zugangsbedingungen” festzulegen, wobei es für jedes Bachelor-Studium an einer Uni ein Master-Studium geben muss, das ohne weitere Zusatzqualifikationen von den jeweiligen Bachelor-Absolventen belegt werden kann. Alle Studien sollen künftig in Bachelor- und Master-Studien umgewandelt werden können, auch jene, die derzeit gesetzlich davon ausgenommen sind (z.B. Lehramt oder Medizin). Für die Ausübung des Arztberufs ist aber weiterhin die Absolvierung eines sechsjährigen Studiums notwendig. Bei entsprechender Notwendigkeit sollen auch vierjährige Bachelor-Studien zugelassen werden (derzeit max. drei Jahre).

ÖVP sieht Stärkung, FPÖ “Aushöhlung” der Autonomie

VP-Wissenschaftssprecherin Beatrix Karl hat am Montag die Stärkung und Weiterentwicklung der Universitätsautonomie durch der Novelle des Universitätsgesetzes gelobt. FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf sprach hingegen von einer “massiven Aushöhlung” der Selbstständigkeit und forderte die anderen Parteien auf, die Vorlage “in einigen wesentlichen Punkten zu korrigieren”. SP-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl betonte indes, dass ihre Partei im Vergleich zu ursprünglichen Entwurf wesentliche Verbesserungen durchsetzen konnte.

Aus Karls Sicht bringt das Gesetz “zahlreiche Vorteile”: mehr Mitsprache der Betriebsräte im Universitätsrat, klare Kompetenzverteilungen zwischen den Uni-Gremien, weniger Bürokratie und mehr Effizienz etwa bei Habilitations- und Berufungsverfahren und stärkere Leistungsorientierung durch die Studieneingangsphasen. Der akademische Mittelbau sei aufgewertet worden und bekomme neue Karrierechancen. Außerdem seien Antidiskriminierung, Gleichbehandlung und Frauenförderung verstärkt worden.

Kuntzl hob hervor, dass Studienbeihilfebezieher künftig keine Studiengebühr mehr zahlen müssen, die Regelungen für nebenberufliche Lektoren verbessert und jene für Kettenverträge arbeitnehmerfreundlicher gestaltet worden seien. Für Studierende bringe die Novelle Verbesserungen, etwa eine “faire” Studieneingangs- und Orientierungsphase und mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse berufstätiger Studenten und verbesserte Betreuungsrelation.

Graf befürchtet, dass die aus seiner Sicht ohnehin schon zu lange Studiendauer durch die Studieneingangsphasen weiter zunimmt. Er kritisierte die “starke Kompetenzverlagerung” von den Senaten zu den extern besetzten Universitätsräten und warnte vor der im UG vorgesehenen Möglichkeit, bei drohender Zahlungsunfähigkeit einer Universität einen Kurator einzusetzen.

Kurt Grünewald (G) hätte sich für ein konsensuales Ergebnis ausführlichere Beratungen über die Novelle gewünscht, auch wenn man Verbesserungen erkennen könne. Der Grünen-Wissenschaftssprecher ortet im im Gesetzesentwurf außerdem Unklarheiten – etwa bei den Regelungen beim Medizin- und Zahnmedizinstudium.

BZÖ-Wissenschaftssprecher Rainer Widmann bemängelte, dass es keine Begutachtung und auch keinen Unterausschuss mit Experten gegeben habe. “Diese UG-Novelle ist ein Rückschritt für die unter Ministerin Gehrer begonnen Reformbestrebungen”, so Widmann.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • Uni-Reform: Im Ausschuss von SPÖ und ÖVP beschlossen