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Uni-Budget: Neue Verordnung tritt in Kraft

Bildungsminister Faßmann möchte "mehr aktive Studierende" haben
Bildungsminister Faßmann möchte "mehr aktive Studierende" haben ©APA
Das Universitätsbudget wird künftig nach neuen Regeln verteilt. Die bereits für die Aufteilung der rund elf Mrd. Euro Gesamtbudget für 2019 bis 2021 geltenden Richtlinien sind in der Universitätsfinanzierungsverordnung enthalten, die Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Mittwoch. Dabei gilt etwa: Je mehr prüfungsaktive Studenten eine Uni hat, desto höher der Anteil am Budgetkuchen.

Insgesamt sollen die Unis künftig über drei Säulen finanziert werden: Lehre, Forschung und Infrastruktur bzw. strategische Entwicklung. Kernelement ist dabei die Finanzierung der Lehre: Die Unis erhalten den Großteil der Mittel über die Zahl ihrer prüfungsaktiven Studenten. Als prüfungsaktiv betrieben gilt dabei ein Studium, wenn im Studienjahr Prüfungen im Ausmaß von mindestens acht Semesterstunden oder 16 ECTS abgelegt wurden.

Studierende unterschiedlich dotiert

Allerdings ist nicht jeder prüfungsaktive Student gleich viel wert: Je nach Zugehörigkeit zu einer von sieben Fächergruppen sind die einzelnen Studienrichtungen unterschiedlich dotiert. Am wenigsten gibt es für sämtliche “Buchwissenschaften” (z.B. Jus, Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften). Gruppe zwei umfasst die weniger betreuungsintensiven Fächer aus dem sogenannten “MINT”-Bereich (Mathe, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Gruppe drei sind die betreuungsintensiven MINT-Fächer. Gruppe vier sind die Human- und Zahnmedizin, Gruppe fünf die Veterinärmedizin und Gruppe sechs Studien aus dem Bereich der bildenden Kunst. Am meisten Geld gibt es für Studien aus dem Bereich der Musik und darstellenden Kunst (Gruppe sieben). Extra-Geld gibt es außerdem für die Zahl der Studienabschlüsse sowie besonders schnell studierende Personen. Im Bereich Forschung werden die Mittel vor allem nach der Zahl des Personals vergeben.

Neue Zugangsbeschränkungen

Mit der Finanzierungsverordnung wird die Anfang des Jahres im Nationalrat beschlossene Regelung zur Studienplatzfinanzierung konkretisiert. Gleichzeitig wurden damals auch neue Zugangsbeschränkungen für Jus, Erziehungswissenschaften und Fremdsprachen beschlossen sowie den Unis Zugangshürden für nur lokal überlaufene Studienrichtungen erlaubt.

Die nun vorliegende Verordnung sei “das Ergebnis eines zehnjährigen Diskussionsprozesses. Es handelt sich um einen ‘Paradigmenwechsel’ in Richtung kapazitätsorientierter Studienplatzfinanzierung”, so Faßmann. Dadurch werde eine “bessere Steuerung” und “faire Verteilung der finanziellen Ressourcen” möglich. Man wolle jedenfalls “nicht weniger, sondern mehr aktive Studierende und sie sollen auch faire Chancen haben, in der Zeit fertig zu werden”.

Die kommende Umstellung sichere den Unis “nicht nur ein deutlich höheres Budget”, sie schaffe überdies “neue Rahmenbedingungen, um Betreuungsrelationen zu verbessern und in Forschung, insbesondere im MINT-Bereich, zu investieren”, so der Rektor der Universität Wien, Heinz Engl, in einem Statement gegenüber der APA. So plane man etwa die Einrichtung von rund 50 neuen Professuren. Auch die Rektorin der Technischen Universität Wien, Sabine Seidler, sieht in der Verordnung einen “wichtigen ersten Schritt”.

(APA)

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