Grund für diese Forderung ist der Beschluss eines Entschließungsantrags im Nationalrat am vergangenen Mittwoch, wonach die “vollständige Finanzierung des ausverhandelten Kollektivvertrags für Universitätsbedienstete im Budget 2009 sichergestellt” sei.
“Der Ball liegt nun bei den Rektoren”, meinte Susanne Mann, Betriebsrats-Vorsitzende an der Universität für angewandte Kunst gegenüber der APA. Es gebe keinen Grund mehr, den KV nicht zu unterzeichnen, “was wollen die Rektoren noch außer einer Zusage des Parlaments”, so Mann.
Im April des Vorjahres hatten Gewerkschaft und Dachverband der Universitäten nach mehrjährigen Verhandlungen einen KV für Universitätsbedienstete unterzeichnet. Die Universitäten benötigten dann ein gutes halbes Jahr für die Berechnungen der Mehrkosten, die sie mit jährlich 50 bis 80 Mio. Euro bezifferten. Seit Ende Februar wurde zwischen Unis und Wissenschaftsministerium über den KV und dessen Budgetierung verhandelt. Im KV vorgesehen ist eine Anhebung der Anfangsgehälter bei gleichzeitiger Abflachung der weiteren Verdienstkurve. Geplant ist auch die Einführung einer betrieblichen Pensionskassenregelung und ein neues Karriereschema für das wissenschaftliche Personal, das ein durchgängiges Laufbahnmodell für Uni-Lehrer, einen erweiterten Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, aber auch die Möglichkeit der Kündigung von Uni-Professoren bei schlechter Evaluierung vorsieht.
Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) hatte am Donnerstag in einer Pressekonferenz erklärt, er werde kommende Woche einen Vorschlag für die Finanzierung des KV vorlegen. Dieser sei auch gedeckt, er habe diesbezüglich bereits Gespräche mit Finanzminister Wilhelm Molterer (V) geführt.
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