Schutzsuchenden werde praktisch das Recht genommen, eine zunächst negative Entscheidung effektiv überprüfen zu lassen, erklärte das UNHCR am Freitag in Genf. Nach der am Vortag von den EU-Innenministern erzielten Einigung können Asylsuchende in so genannte sichere Drittstaaten zurückgeschickt werden, ohne dass ihr Asylantrag geprüft wird. EU- Staaten können aber abgelehnte Asylsuchende vor der abschließenden Entscheidung ihres Verfahrens abschieben.
Das UNHCR, das das Verfahren der Gesetzgebung bereits mehrfach kritisiert hatte, zeigte sich enttäuscht, dass sich die EU-Staaten nicht an ihr Versprechen gehalten hätten, ein gemeinsames Asylsystem auf der vollständigen und allumfassenden Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention aufzubauen. Das UNHCR sieht die Regelungen zu den sicheren und besonders sicheren Drittstaaten als potenziell gefährlich für Flüchtlinge an. Flüchtlinge könnten im Zuge von Kettenabschiebungen wieder in ihrem Heimatland landen. Dies wäre jedoch in direktem Gegensatz zu internationalem Recht.
Die EU-Staaten hatten sich am Donnerstag unmittelbar vor dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten auf eine Richtlinie geeinigt, die eine Zurückweisung von Asylbewerbern an der Grenze erlaubt, wenn diese aus vorab festgelegten sicheren Drittstaaten kommen. Auch eine Abschiebung vor der Entscheidung über so genannte Folgeanträge der Asylbewerber ist danach möglich. Das UNHCR verweist aber darauf, dass mit der Entscheidung nur Mindeststandards festgelegt wurden. Möglichkeiten zur Nachbesserung gebe es somit noch.
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