Der Rechtsausschuss der UN-Vollversammlung wollte am Freitag (Ortszeit) in der letzten Sitzung dieses Jahres noch einmal in die Diskussion einsteigen und voraussichtlich anschließend die seit Jahren geplante Abstimmung vornehmen.
Dem Plenum der 191 UN-Mitgliedsländer liegt außer den zwei konträren Positionspapieren jetzt ein dritter Resolutionsentwurf vor. Dieser italienische Entwurf schlägt vor, die Kernfrage des Für oder Wider zum therapeutischen Klonen von einem neu zu gründenden Ausschuss gründlich ausloten zu lassen. In diplomatischen Kreisen am UN-Hauptquartier in New York hieß es am Freitag, dass dieser Vorschlag voraussichtlich die meisten Stimmen gewinnen dürfte.
Darüber, dass dem Klonen von Menschen so schnell wie möglich der Riegel vorgeschoben werden muss, sind sich alle 191 UN-Mitglieder einig. Umstritten ist lediglich, ob das Klonverbot das so genannte therapeutische Klonen mit embryonalen Stammzellen mit einschließt. Experten erwarten von dieser Technologie eine neue Revolution in der Medizin. Etliche Länder, darunter Großbritannien, Südkorea und Singapur, haben das therapeutische Klonen offiziell erlaubt, während es die deutsche Gesetzgebung nicht zulässt.
Costa Rica hat der UN-Vollversammlung den Resolutionsentwurf vorgelegt, der ein totales Klonverbot mit menschlichen Zellen fordert und zu einer entsprechenden internationalen Konvention führen würde. Diese Position wird von den USA, dem Vatikan sowie fast 60 meist armen und streng katholischen Ländern unterstützt. Dagegen wendet sich ein belgischer Gegenvorschlag nur gegen das Klonen von Menschen, schiebt aber vorerst keinen Riegel vor das therapeutische Klonen. Deutschland hat sich bisher nicht offiziell festgelegt.
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