Das erklärte das UN-Kinderhilfswerk UNICEF am Freitag in Genf. Die Regierung in N’Djamena habe ihr Einverständnis dazu gegeben. Derzeit befinden sich die Kinder immer noch in einem eigens für sie errichteten Camp in Abeché, nahe der sudanesischen Grenze.
Noch im Februar hatte UNICEF erklärt, es sei sehr schwierig, die Angehörigen der Kinder zu ermitteln. Sobald die Familienangehörigen überprüft sind, können die 103 Mädchen und Buben nunmehr freikommen, hieß es am Freitag. Sechs Mitarbeiter von Arche de Zoé versuchten im Herbst vergangenen Jahres, die angeblichen sudanesischen Waisenkinder aus der Krisenprovinz Darfur nach Europa auszufliegen und bei Pflegeeltern unterzubringen. Tatsächlich stammten die meisten Kinder aus dem Tschad und haben zumindest noch ein Elternteil.
Die Sechs erklärten stets, sie hätten nichts Unrechtes getan, sondern Kinder vor dem drohenden Tod retten wollen. Sie waren im Dezember im Tschad wegen versuchter Entführung zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Kurze Zeit später wurden die Sechs an Frankreich überstellt, wo ein Gericht die Strafe Ende Jänner in acht Jahre Gefängnis umwandelte.
Nun will Frankreich aber eine vom Tschad verhängte Millionenstrafe für die sechs in dem afrikanischen Land Verurteilten nicht begleichen. “Ich denke nicht, dass der Staat das zahlen sollte, es sind ja keine Staatsschulden”, sagte der Haushaltsstaatssekretär Eric Woerth dem Sender LCI am Freitag. Tschads Präsident Idriss Déby hatte kurz zuvor die Entschädigung als Bedingung genannt, um die sechs Franzosen zu begnadigen. “Wer wird die Familien entschädigen? Frankreich oder die Mitglieder von Arche de Zoé? Darauf haben wir noch keine Antwort”, sagte Déby dem Sender France24. Nach einem bilateralen Abkommen können sie nur von Déby persönlich begnadigt werden.
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