Im Herbst 2007 haben sich die Vertreter des Vereins ATIP in einem informellen Gespräch über ihre Möglichkeiten zur Errichtung einer Moschee auf einem hörbranzer Grundstück neben dem Autobahnzollamt erkundigt. In der daraufhin eingeholten Stellungnahme vom Amt der Vorarlberger Landesregierung wurde darauf hingewiesen, dass auf dieser Liegenschaft die Errichtung von Versammlungs- und Gebetsstätten nicht möglich ist.
Die Hörbranzer Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am Mittwoch Abend den Umwidmungsantrag zur Errichtung einer Moschee abgelehnt. Aufgrund der Nähe zur Autobahn ließe sich das Grundstück eher in die Nachnutzung des ehemaligen Zollamtareals einbeziehen und einer nachhaltigen betrieblichen Nutzung zuführen.
Die Errichtung einer Moschee ist ein hochsensibles Thema. Die Vorarlberger Landesregierung ist gefordert, einen zentralen Standort zu finden. Die ländlichen Strukturen unserer Gemeinde in Grenzlage eignen sich nicht für eine Kulturstätte mit überregionalen Aufgaben, so der Hörbranzer Bürgermeister Karl Hehle.
Quelle: Gemeindeamt Hörbranz
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