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Umweltverschmutzung: Laufender Motor kann bis 5.000 Euro Strafe kosten

Wer seinen Motor im Stand laufen lässt, riskiert hohe Strafen
Wer seinen Motor im Stand laufen lässt, riskiert hohe Strafen ©APA-FOTO: DPA/ALEXANDER RÜSCHE
Wer im Winter das Auto warmlaufen lässt, macht sich strafbar. Bei einem laufenden Motor im Stand ist eine Strafe bis zu 5.000 Euro möglich, üblich sind 75 bis 150 Euro.

Bei Minusgraden gehört das Schaben der Eiskratzer schon zum gewohnten Wintergeräusch. Manchmal auch das Brummen des Motors – eine Unart, die sowohl für das Fahrzeug als auch für die Umwelt schädlich ist. “Wer glaubt, ein laufender Motor beschleunige die Mühen des Eiskratzens, der irrt nicht nur – er macht sich auch strafbar. Den Motor am Stand laufen zu lassen ist ausdrücklich verboten. Der Strafrahmen für ein Zuwiderhandeln reicht bis zu 5.000 Euro, üblich sind in solchen Fällen 75 bis 150 Euro”, erklärt ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki.

Motor verschleißt schneller

Wer einen Verbrennungsmotor im Stillstand warmlaufen lässt, riskiert aber nicht nur eine Strafe, sondern schädigt auch Umwelt und Auto. “Im Stand braucht der Motor viel länger, bis er seine Betriebstemperatur erreicht. In dieser Phase ist der Verschleiß der Motorkomponenten erhöht”, weiß ÖAMTC-Techniker Thomas Stix. Außerdem stoßen Motoren im kalten Zustand eine vielfache Menge an Abgas aus, da die Abgasnachbehandlungseinrichtungen noch nicht auf Temperatur sind.

Die Ausrede, dass man mit dem laufenden Motor eine beschlagene Scheibe freibekommen muss, lässt der Experte nicht gelten. “Ist die Sicht, z. B. durch ein Beschlagen der Scheiben, beeinträchtigt, hilft ein Trockentuch wesentlich besser als die noch kalte Lüftung”, erklärt der ÖAMTC-Techniker. Darüber hinaus kann man ein Beschlagen der Scheibe durch einfache Maßnahmen gering halten. “Man sollte Innenraumfilter regelmäßig tauschen, die Scheiben innen reinigen und den Innenraum möglichst trocken halten”, rät Stix abschießend.

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