Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, bezeichnete das Urteil in einer Aussendung als “unfassbare Verharmlosung von geschlechtsspezifischer Gewalt”. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (VP) betonte über ihre Sprecherin, sie werde nicht in die unabhängige Rechtsprechung eingreifen.
In Österreich würden “jedes Jahr 30 bis 40 Frauen von ihren (Ex-)Partnern ermordet”, stellte Rösslhumer fest. Für Frauen sei nach einer Trennung das Risiko, ermordet zu werden, fünfmal höher. Gerichtsentscheidungen wie die gegenständliche stärkten gewalttätige Männer, schwächten die Position der Opfer und führten die langjährigen Bemühungen von Hilfseinrichtungen ad absurdum.
SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm verwies auf das zweite Gewaltschutzgesetz, das mit dem Straftatbestand “Fortgesetzte Gewaltausübung” betroffenen Frauen den Ausstieg aus Gewaltbeziehungen erleichtern soll. Die Justiz wende diese Bestimmung offenbar nicht ausreichend an, während man sich gesellschaftspolitisch seit Jahren bemühe, gegen Frauen gerichtete Gewalt zu enttabuisieren.
“Mit der Haltung der Justizministerin, die sich ‘nicht einmischen will’, werden diese Fortschritte gefährdet”, gab Wurm in einer Presseaussendung zu bedenken. Sie forderte Bandion-Ortner neuerlich auf, Urteile zu häuslicher Gewalt laufend zu beobachten und Fortbildungsprogramme in der Justiz einzurichten, um Richter und Staatsanwälte auf Diskriminierungen und Genderfragen zu sensibilisieren.
Das Justizministerium wies die Forderung, sich in die Rechtsprechung “einzumischen”, scharf zurück. “In die unabhängige Justiz einzugreifen, wäre ein Skandal”, meinte Katharina Swoboda, die Sprecherin von Bandion-Ortner. Die Justiz habe Männer und Frauen ebenso gleich zu behandeln wie In- und Ausländer. Es gebe “keine Bevorzugung von Frauen. Es gibt auch Gewalt gegen Männer”, sagte Swoboda.
Die Sprecherin betonte, es existierten längst zahlreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Richter und Staatsanwälte in Gender- und Frauenfragen. Im Rahmen der Ausbildung sei für angehende Staatsanwälte die Möglichkeit geschaffen worden, eine Zeit lang bei Interventionsstellen zu arbeiten, um sich in der Praxis Einblick in diese Tätigkeit zu verschaffen und entsprechend zu sensibilisieren. “Dieses Angebot wird auch angenommen”, versicherte Swoboda.
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