Umstrittenes Todesurteil gegen Mexikaner in USA vollstreckt
Wegen des Mordes an einem Polizisten war Tamayo 1994 zum Tode verurteilt worden. 2004 hatte der Internationale Gerichtshof in einem Urteil allerdings festgestellt, dass die US-Behörden den Mexikaner während seines Prozesses nicht über die Möglichkeit konsularischer Hilfe informiert hatten. Damit sei gegen das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen verstoßen worden.
Konsularische Rechtshilfe vom Ausland
Weil das Außenministerium in Washington fürchtet, künftig könne auch US-Bürgern im Ausland konsularische Rechtshilfe verwehrt werden, hatte zuletzt sogar Außenminister John Kerry versucht, die texanischen Behörden zu einem Aufschub zu bewegen.
(APA/dpa)
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