Man arbeite derzeit selbst an einem Vorschlag zur Gesetzesänderung, so Brunner. Rendi-Wagner kündigte in ihrer Beantwortung nun bezüglich der Vermittlung von Tieren über das Internet “weitere rechtliche Rahmenbestimmungen durch Verordnung” an.
Klare Regeln für Vereine angedacht
An dieser Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung werde derzeit gearbeitet, schrieb sie. Die Verordnung werde “klar regeln, welche Voraussetzungen die diversen Haltungen, welche z. B. von Vereinen genützt werden sollen, mitbringen müssen, um eine Bewilligung zu bekommen”.
Mit Rendi-Wagners Antworten zeigten sich die Grünen jedenfalls nicht zufrieden. “Die in der Anfragebeantwortung mehrfach in Aussicht gestellte neue Tierschutz-Sonderhalteverordnung wird das Problem für die vielen kleinen, von ehrenamtlich Tätigen getragenen, Tierschutzvereine und Initiativen nicht lösen”, kommentierte Tierschutzsprecherin Brunner am Donnerstag die Ankündigung der Ministerin.
Brunner thematisiert Probleme für kleine Initiativen
Vor allem die “deutlichen Erleichterungen”, die die Verordnung bringen sollen, erschließen sich Brunner nicht: “Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Verordnung das Gesetz soweit ergänzen kann, dass die Probleme etwa für kleine Initiativen gelöst werden. Denn eine Verordnung kann das Gesetz ja nur präzisieren, nicht aber verändern. Wenn man das lösen will, muss man das Gesetz ändern.”
In der nächsten Plenarsitzung im September werden die Grünen daher einen Antrag zur Gesetzesänderung einbringen, sagte Brunner auf Nachfrage der APA. An diesem werde derzeit gearbeitet. Unter anderem sollen Tiere künftig wieder von gemeldeten Einrichtungen wie Tierschutzvereinen und -initiativen über das Internet vermittelt werden können.
Grüne für “Reparatur” des novellierten Tierschutz-Gesetzes
Die “Reparatur” des am 1. Juli in Kraft getretenen novellierten Tierschutz-Gesetzes fordern die Grünen vehement und bereits seit längerem. Zuletzt appellierte die Partei im Rahmen einer Pressekonferenz vergangene Woche für eine dringende Novelle der Novelle noch vor der Nationalratswahl. Das neue Tierschutzgesetz sei ungerecht und nicht praxistauglich, erklärte Brunner.
Gerade während der Ferienzeit hätten sich ganz konkret einige Schwachstellen gezeigt. Offizielle Anlaufstellen haben Aufnahmestopp, die private Vermittlung von Tieren ist aber in vielen Fällen verboten, auch wenn keine Gewinn-Absicht dahinter steht. Vor allem diesen Punkt wollen die Grünen ändern. Sie befürchteten für viele Tiere “Endstation Autobahn”.
(apa/red)
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