Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird die oberste Polizeibehörde Deutschlands zusätzliche Kompetenzen zur Abwehr des Terrorismus erhalten.
Der Kompromiss beim Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) wurde in der Länderkammer mit der denkbar knappsten Mehrheit von 35 gegen 34 Stimmen beschlossen. Auch im Bundestag hatte es nur die Zustimmung der Großen Koalition gegeben.
Künftig wird aber auch im Eilfall eine Online-Durchsuchung von privaten Computern nur mit Erlaubnis eines Richters möglich sein. Auch die Durchsicht der Daten steht unter richterlicher Kontrolle. Beides war ursprünglich anders geplant. Im Vermittlungsverfahren waren ferner die Kompetenzen zwischen Bund und Bundesländern klarer gefasst worden. Keine Änderung gab es beim Zeugnisverweigerungsrecht. Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger sind vor Überwachung generell geschützt, Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte nur eingeschränkt.
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