Er beantragt ein Verfahren einzuleiten und das Verhalten des niederösterreichischen Regierungsmitglieds in Richtung §§ 99 (Freiheitsentziehung) und 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) zu prüfen. Zanger beruft sich auf Medienberichte.
Der Anwalt weist in seiner der APA vorliegenden Anzeige an die Staatsanwaltschaft Korneuburg darauf hin, dass Freiheitsentziehung bzw. Freiheitsentzug ein Eingriff in das international anerkannte Menschenrecht auf persönliche Freiheit durch staatliche Organe auf gesetzlicher Grundlage sei. Es sei keine Gerichtsentscheidung zugrunde gelegen, die ein solches Verhalten gerechtfertigt hätte. Nach den Presseberichten handle es sich um einen Freiheitsentzug unter besonders unmenschlichen Bedingungen, die den minderjährigen Jugendlichen erheblichen psychischen Schaden zugefügt habe.
Im Hinblick darauf, dass sich der Verdächtigte in seiner Funktion als zuständiger niederösterreichischer Landesrat diese Vorgehensweise ausgedacht und diese angeordnet und durchführen habe lassen, habe er mit Vorsatz gehandelt, die betroffenen Minderjährigen in ihrer Freiheit zu berauben. Er hat laut Zanger dadurch auch den Tatbestand des § 302 StGB verwirklicht.
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(APA)
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