Ein Hausverbot für Wagner-Pasquier wurde von der Festival-Spitze offiziell zunächst nicht bestätigt. “Gibt es in einem freien demokratischen Land für ein solches Verfahren eine rechtliche Grundlage?”, schrieb der Generalmusikdirektor der Berliner Staatsoper in einer persönlichen Erklärung am Montag. “Ich dachte, man kann den Menschen ihre Bewegungsfreiheit nicht nehmen – außer sie wären Kriminelle. Dieser Umgang ist menschenunwürdig”, erklärte Barenboim, der von 1981 bis 1999 bei den Bayreuther Festspielen dirigierte.
Wagner-Pasquiers Anwalt Peter Raue hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt, er habe ein Schreiben erhalten, wonach Wagner-Pasquier in Vertragsfragen und beim Casting kein Mitspracherecht mehr haben solle. Zudem solle die 70-Jährige vom 1. Juni bis zum 20. Juli nicht auf dem Grünen Hügel anwesend sein. Es gebe seinen Recherchen zufolge allerdings keinen derartigen Beschluss der Gesellschafterversammlung.
Georg von Waldenfels, Chef der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth, ist Vorsitzender der Gesellschafterversammlung. Er sagte dazu nur: “Keiner wird am Hügel stehen und zu Frau Wagner-Pasquier sagen, sie habe hier nichts zu suchen.” Weitere Angaben machte er nicht.
Die Festspiele beginnen am 25. Juli mit “Tristan und Isolde” in einer Inszenierung von Festspielchefin Katharina Wagner. Wenn ihre Halbschwester Wagner-Pasquier im September ausscheidet, wird die 37-Jährige alleinige Hügelchefin sein.
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