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Um das Budget-Loch zu stopfen - Regierung bittet Bürger zu Kasse

Steuererhöhungen kommen
Steuererhöhungen kommen ©Canva | APA
Ab April werden zahlreiche Gebührenerhöhungen in Österreich wirksam, die Bereiche wie Rauchen und Autofahren betreffen.

Besonders drastisch steigt die Gebühr für Sportwetten um 150 Prozent, wie "oe24.at" aus einer Gesetzesvorlage zitiert. Am Freitag soll die Vorlage im Parlament beschlossen werden.

Einführung neuer Gebühren

Ab dem 1. April 2025 treten in Österreich erhebliche Gebührenerhöhungen in Kraft, die verschiedene Lebensbereiche betreffen.

Erhöhte Kosten für Bürger

  • Elektrofahrzeuge: Ab dem 1. April 2025 werden Elektrofahrzeuge sowohl mit einer motorbezogenen Versicherungssteuer als auch mit einer Kraftfahrzeugsteuer belastet.
  • Photovoltaikmodule: Der Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule entfällt, ausgenommen sind Verträge vor dem 7. März 2025.
  • Wettgebühren: Die Gebühren für Wetten steigen von 2 Prozent auf 5 Prozent, was eine Erhöhung um 150 Prozent bedeutet.
  • Tabaksteuer: Die Steuern auf Zigaretten und Tabak zum Erhitzen werden angehoben.
  • Strompreise: Der Energiekrisenbeitrag wird erhöht und ein neuer Transformationsbeitrag eingeführt, was zu höheren Stromkosten führen kann.

Ziel der Regierung ist es, die Staatsfinanzen zu konsolidieren und die Energiewende zu unterstützen.

Detaillierte Steueränderungen

Im Detail sehen die Spar- bzw. Geldbeschaffungsmaßnahmen wie folgt aus:

Einkommensteuer

Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent wird bis 2029 verlängert, beginnend ab 2025.

Umsatzsteuer auf Photovoltaikmodule

Der Nullsteuersatz für Transaktionen mit Photovoltaikmodulen wird beendet, was Anschaffungen, Importe und Installationen betrifft.

Wettgebühren

Die Rechtsgeschäftsgebühr für Wetten wird von 2 Prozent auf 5 Prozent erhöht. Ursprünglich war ein schrittweiser Anstieg geplant, der erst bis zum 1. Januar 2026 die 5 Prozent erreichen sollte.

Versicherungs- und Kraftfahrzeugsteuern auf Elektrofahrzeuge

Elektrofahrzeuge werden ab dem 1. April 2025 besteuert. Die Steuer berechnet sich nach Motorleistung und Fahrzeuggewicht.

Elektrofahrzeuge: 0,65 Euro pro kW (abzüglich 3 kW) und mindestens 1,95 Euro.

Hybridfahrzeuge: Steuer wird angepasst, um eine Gleichstellung mit Elektrofahrzeugen zu erreichen.

Tabaksteuer

Steuern auf Zigaretten und Tabak zum Erhitzen werden erhöht. Der Mindeststeuersatz für Zigaretten stegt auf 175 Euro pro 1.000 Stück, die Steuer auf Tabak zum Erhitzen wird angehoben, um sie jener auf Zigaretten anzuheben.

Strombeitrag

Der Energiekrisenbeitrag-Strom wird bis 2029 verlängert und um einen neuen Elektrizitätswirtschaftstransformationsbeitrag (EWTB) ergänzt, was mögliche Kostensteigerungen zur Folge hat.

EWTB: 3 Euro pro MWh für Strom aus erneuerbaren Quellen, 4 Euro pro MWh für sonstigen Strom.

Stabilitätsabgabe (Bankensteuer)

Stabilitätsabgabe für Banken wird erhöht, eine Sonderzahlung für 2025 und 2026 eingeführt.

Stabilitätsabgabe: Der Steuersatz steigt auf 0,033 Prozent bzw. 0,04 Prozent (je nach Bemessungsgrundlage).

Sonderzahlung: 0,059 Prozent bzw. 0,068 Prozent (je nach Bemessungsgrundlage).

(VOL.AT)

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