Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung von Hoeneß wollten zunächst Stellung zu dem Bericht nehmen. In Steuerverfahren wird wegen des Steuergeheimnisses die Anklage erst durch die Verlesung durch das Gericht öffentlich gemacht und nicht im Vorfeld eines Verfahrens. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, er gehe davon aus, dass der genaue Inhalt der Anklage deshalb auch erst mit Prozessbeginn öffentlich werde.
Hoeneß droht Haft
Der Prozess gegen Hoeneß beginnt am 10. März in München. Er soll über ein heimliches Konto in der Schweiz insgesamt 3,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Hoeneß hatte vor einem Jahr wegen des Kontos Selbstanzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft hält diese aber für unvollständig und klagte ihn deshalb an. Im Fall einer Verurteilung droht dem 62-Jährigen eine Haftstrafe.
(APA)
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