Die UBS habe alles getan, was in ihrer Macht stehe, um mit der US-Steuerbehörde IRS zusammenzuarbeiten. Die UBS könne aber keine weiteren Namen nennen, da dies Mitarbeiter der großen Gefahr einer Strafverfolgung nach Schweizer Recht aussetzen würde, sagte Branson, der sich für begangene Rechtsbrüche seines Geldhauses entschuldigte.
Bei dem sogenannten John-Doe-Summons-Verfahren, mit dem der US-Fiskus die Herausgabe der Namen von rund 52.000 US-Kontoinhabern verlangt, handle es sich im Grunde genommen um einen Rechtsstreit zwischen der US-Steuerbehörde IRS und der Schweizer Regierung. Nach Meinung der UBS sollte dieser Streit deshalb mittels diplomatischer Gespräche zwischen den beiden Regierungen beigelegt werden.
Die UBS hatte am 18. Februar auf Verfügung der Finanzmarktaufsicht und im Einvernehmen mit der Schweizer Regierung rund 300 Dossiers von US-Kunden an die US-Justiz ausgehändigt. Die Kunden werden des Steuerbetrugs verdächtigt. In einer Vereinbarung mit den USA hatte die UBS zugleich 780 Millionen Dollar bezahlt. Dies waren die Bedingungen, damit die US-Justiz vorerst auf eine Strafklage gegen die UBS verzichtet.
Das Vorgehen hatte in der Schweiz Empörung ausgelöst, weil damit das ordentliche Amtshilfeverfahren umgangen und das Bankgeheimnis aufgehoben wurde. Die IRS reichte umgehend eine Zivilklage nach, mit der sie die Bekanntgabe aller rund 52.000 US-Kontoinhaber verlangte.
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