“Im Wohnbauförderungsbeirat sowie im Kuratorium des Wohnbaufonds herrscht Einigkeit, dass auch diese Schiene so weit als möglich genützt werden muss, um Hochwassergeschädigten rasch und unbürokratisch zu helfen”, so Landesrat Manfred Rein. Die Details einer Hochwasserhilfe über die Wohnbauförderung werden im Zuge der laufenden Schadenserhebung abgeklärt. Rein denkt dabei an die Möglichkeit vorgezogener Althaussanierungsdarlehen oder an günstigere Bedingungen bzw. geringere Auflagen für die Gewährung von Neubauförderungen. “Wir versuchen, dort wo es möglich und sinnvoll ist beschädigte Häuser wieder bewohnbar zu machen und den betroffenen Menschen eine Zukunftsperspektive für den Wiederaufbau zu geben”, betont LR Rein.
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