AA

Über 80-jährige Kardinäle begehren auf

Die Kardinäle, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, fordern laut einem italienischen Pressebericht das Recht zurück, an einer Papstwahl teilzunehmen.

Die Kardinäle, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und somit vom Konklave ausgeschlossen sind, fordern laut einem italienischen Pressebericht das Recht zurück, an einer Papstwahl teilzunehmen, das ihnen von Papst Paul VI. (1963-78) entzogen worden war. Einer der derzeit 59 Kardinäle, die älter als 80 Jahre sind, sagte der römischen Tageszeitung „La Repubblica“ (Donnerstag-Ausgabe), „ohne Wahlrecht sind wir Halb-Kardinäle, Kardinäle zweiter Klasse“.

Nach Angaben der Zeitung forderten die 59 Purpurträger in einem Brief an Papst Johannes Paul II. die Rücknahme der 1970 erlassenen Verfügung. Unter den Kardinälen, die die Altersgrenze seit langem überschritten haben, befinden sich auch die Österreicher Franz König und Alfons Maria Stickler.

Nach dem derzeitigem Stand können 135 Kardinäle den Nachfolger von Johannes Paul II. wählen. Diese Zahl wird sich auf Grund der Altersgrenze bis zum Jahresende auf 131 reduzieren. Falls der schwer kranke Papst zurücktritt oder stirbt, wird das neue Oberhaupt der katholischen Kirche im Konklave der Kardinäle in der Sixtinischen Kapelle gewählt. Johannes Paul II. hatte am Dienstag 31 neue Kardinäle kreiert, unter ihnen 26 Papstwähler.

Die italienische Zeitung zitierte Kardinal Giovanni Cheli (85), der sagte, es sei „ein starkes Gefühl der Zurücksetzung für einen Kardinal, nicht wählen zu können, da er doch Papstwähler ist“. Cheli fügte hinzu, manche Kardinäle hofften, „dass diese Bestimmung abgeschafft wird. Vielleicht in Zukunft einmal…“

  • VOL.AT
  • Welt
  • Über 80-jährige Kardinäle begehren auf