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U-Ausschuss: Krakow-Befragung nicht öffentlich

Die Befragung des für den BAWAG-Prozess zuständigen Staatsanwaltes Georg Krakow im U-Ausschuss zur Innenministeriumsaffäre ist am Dienstag einigermaßen holprig angelaufen. Grund: Obwohl der Prozess schon seit Monaten läuft, berief sich Krakow bei allen Fragen, die das vertrauliche Vorverfahren betrafen (also die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwalt vor der Anklageerhebung), auf das Amtsgeheimnis und wollte dazu nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit Stellung nehmen.

Nach rund einer Stunde wurde daher die Öffentlichkeit von der Sitzung ausgeschlossen.

Die öffentliche Einvernahme des Staatsanwaltes war wenig ergiebig. Auf die für den Ausschuss zentrale Frage, ob Krakow der von der Polizei eingesetzten Sonderkommission zur Aufklärung der BAWAG-Affäre den Auftrag gegeben hat, mögliche Geldflüsse zwischen BAWAG und SPÖ zu untersuchen, gab es nämlich keine Antwort. “Ich tät’ ja wollen. Aber wenn es einen Ermittlungsauftrag eines Staatsanwaltes an die Polizei gibt, ist das im Regelfall im Vorverfahren. Wenn es im Vorverfahren ist, ist es aber nicht öffentlich”, entschuldigte sich Krakow.

Hintergrund der Frage: Der frühere Kripochef Herwig Haidinger behauptet, die Ermittlungen gegen die SPÖ seien vom Kabinett der damaligen Innenministerin Liese Prokop (V) forciert worden. Einen Auftrag des Staatsanwaltes habe er nie gesehen. Auch in den an den Ausschuss übermittelten Ermittlungstagebüchern Krakows findet sich kein Hinweis auf einen derartigen Auftrag bzw. auf einen Bericht der Polizei über Geldflüsse an die SPÖ.

Krakow sagte in diesem Zusammenhang nur allgemein, dass das Fehlen eines Ermittlungsauftrages in seinem Ermittlungstagebuch nicht unbedingt bedeuten muss, dass es keinen Auftrag an die Polizei gab. Auch im BAWAG-Verfahren seien nämlich manche Aufträge mündlich ergangen. Die folgenden Berichte der ermittelnden Behörde müssten zwar ins Tagebuch eingetragen werden, “kurze informelle Auskünfte” aber nicht.

Unbeantwortet blieben die diesbezüglichen Fragen der Abgeordneten freilich nicht. Nach rund einer Stunde öffentlicher Befragung, in der Krakow mit Verweis auf die Vertraulichkeit der Informationen immer wieder die Aussage verweigerte, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit der Staatsanwalt zu den offenen Fragen Stellung nehmen konnte.

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