Das BIA habe bei Aufträgen der Staatsanwaltschaft das “generelle OK” für Erhebungen gehabt, begründete Prugger das eigenständige Vorgehen des ihm unterstellten Büros. Staatsanwalt Georg Krakow hatte das BIA mit Erhebungen rund um eine 72.000 Euro-Zahlung von BAWAG-Spekulant Wolfgang Flöttl an Ex-Kanzler Franz Vranitzky betraut.
Die Aussagen Pruggers sorgten insbesondere bei der SPÖ-Fraktion für Verwunderung. So verwies Fraktionführer Rudolf Parnigoni auf den Einführungserlass des BIA, in dem dessen Zuständigkeit definiert ist. Demnach sind vom BIA Ermittlungen bei Amtsdelikten durchzuführen. Andere “sicherheits- und kriminalpolizeiliche Erhebungen” erfordern die Auftragserteilung des Sektionschefs. Auch seien Privatpersonen wie damals Vranitzky nicht vom Personenkreis, gegen den das BIA laut Erlass ermitteln sollte, erfasst, so die SPÖ.
Das sah Prugger anders. Er räumte zwar ein, dass es sich um eine “weite Interpretation” des Erlasses handle, die Ermittlungen hielt er aber trotzdem für gedeckt. Außerdem verwies er auf die “gängige Praxis”, wonach das BIA bei Aufträgen der Staatsanwaltschaft die generelle Ermächtigung für Ermittlungen habe.
Unwissend gab sich der Sektionschef, was Ermittlungen des BIA gegen Politiker betrifft. So gab er an, von den Untersuchungen gegen Vranitzky von Kreutner erfahren zu haben, Details habe er aber keine gekannt, meinte er sinngemäß. Auch von Erhebungen im Zusammenhang mit Vergabe des Klagenfurter EM-Stadions habe Kreutner ihm erzählt, räumte Prugger ein.
Dass in diesem Gespräch auch der Name Jörg Haider gefallen sei, sorgte bei BZÖ-Fraktionsführer Peter Westenthaler für Aufregung. Er forderte aufgrund der “widersprüchlichen Aussagen” Pruggers dessen “sofortige Suspendierung”. Das BZÖ wirft dem BIA vor, Haider (B) abgehört zu haben.
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