Der afroamerikanische Rock’n Roll-Sänger Chubby Checker hatte 1960 mit „The Twist“ und dem gleichnamigen Tanz einen Riesenhit gelandet. Im Sommer 1961 folgte „Let’s Twist Again“, mit dem das Twistfieber seinen Höhepunkt erreichte. Auch Vorarlberg war vom Tanzfieber gepackt – ganz zum Missfallen der politischen Verantwortlichen im Ländle. Der Tanz galt als “sündhaft”, und sollte verboten werden – gleich wie “Bravo”, “Stern” oder “Quick”, die im “subara Ländle” allesamt nicht erhältlich waren. Auch das tragen von Bikinis war bis in die 1960-er untersagt.
Den Auftakt zum “Twistverbot” machte die BH Bregenz. In einem Erlass an alle Gemeinden vertrat man die Auffassung, dass der Modetanz “Twist” geeignet sei, Ärgernis zu erregen und das Sittlichkeitsgefühl weiter Kreise der Bevölkerung zu verletzen. Solche Tänze seien durch das Tanzunterhaltungsgesetz verboten. Es werde von den Gemeinden erwartet, dass sie bei der Bewilligung öffentlicher Tanzunterhaltungen ausdrücklich auf diese Bestimmung hinweisen und als Beispiel eines verbotenen Tanzes den Twist anführen. Hoteliers und zahlreiche andere Personen hätten sich über den Twist beschwert, erklärte der damalige Bezirkshauptmann Anton Allgeuer später den Medien. Zudem sei während der Fastenzeit im Bregenzer Gössersaal eine Twist-Vorführung französischer Tänzerinnen geplant gewesen. Einen Monat später folgten der Bludenzer Bezirkshauptmann Julius Längle und sein Feldkircher Kollege Josef Graber mit gleichlautenden Erlässen.
Als Radio Vorarlberg im August berichtete, die Bundesbahnen prüften zur Umgehung des Twistverbots Veranstaltungen auf ihren Bodenseeschiffen, protestierte Landeshauptmann Ulrich Ilg gegen diese vom ORF “provozierte” Meldung als einen “Höhepunkt von Geschmacklosigkeit und Autoritätsschädigung gegenüber Landesbehörden”. Wenig später charterte ein Reporter der deutschen BILD-Zeitung das Motorboot “Montafon“ und führte Vorarlberg mit gestellten Fotos vor. Leidtragender des Verbots war auch der Entertainer Peter Rapp: Ihm brachte das Verbot ein Bühnenverbot ein, wie er auf “Facebook” schreibt.
Harsche Kritik an dem Twistverbot kam übrigens auch aus der ÖVP selbst: Unterrichtsminister Heinrich Drimmel ließ sich angesichts des Twistverbotes zur Aussage hinreißen, dass “Vorarlberg zur Gänze vom Misthaufen aus regiert” werde. Damit war Landeshauptmann Ulrich Ilg gemeint, der nach seiner Arbeit im Landhaus auf seinem Hof im Dornbirner Hatlerdorf als Bauer arbeitete und auch den Stall ausmistete.
Rechtlich bereinigt wurde die gesetzliche Grundlage der Erlässe übrigens erst durch die Aufhebung des Tanzuterhaltungsgesetzes im Jahre 1989, wie der Blog “Zeitreiseführer Vorarlberg” berichtet. Im Jahr 1994 wurde die gleichlautende Bestimmung im Tanzkursegesetzt aufgehoben.
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