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Türkei muss orthodoxe Besitzrechte respektieren

Die Türkei hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen das Eigentumsrecht einer Stiftung der griechisch-orthodoxen Kirche verstoßen. Die Behörden hatten sich jahrzehntelang geweigert, die Immobilien der Stiftung, Grundstücke, Gebäude, Klöster, Kapellen und Friedhöfe in das Grundbuch der Stadt Canakkale einzutragen und somit den Besitz der Stiftung zu legitimieren.

Die Beschwerdeführerin sei seit mehr als zwanzig Jahren ohne Unterbrechung Besitzerin dieser Objekte, und deshalb sei die Weigerung der türkischen Behörden ein Verstoß gegen das Eigentumsrecht der Menschenrechtskonvention, hieß es in dem Urteil der Straßburger Richter vom Dienstag. Im Fall einer Weigerung der türkischen Behörden, innerhalb von drei Monaten dem Urteil Folge zu leisten, muss die Regierung in Ankara der Beschwerdeführerin eine Entschädigung in Höhe von 170.000 Euro zahlen.

Bereits 2007 war die Türkei in einem Musterprozess in Straßburg zu 890.000 Euro Schadenersatz an eine Istanbuler Stiftung des Ökumenischen Patriarchats verurteilt worden. Die Verweigerung eines Rechtsstatus durch den Staat hat bisher massive Auswirkungen auf die christliche Kirchen. In sämtlichen EU-Staaten sind Kirchen Rechtssubjekte und haben Recht auf Besitz und die Möglichkeit der Ausbildung von Geistlichen.

Die EU-Kommission hatte die Türkei wiederholt aufgefordert, die Lage der nicht-muslimischen Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Der Ökumenische Patriarch Bartholomaios I. von Konstantinopel wird vom türkischen Staat nicht als Oberhaupt der gesamten orthodoxen Christenheit anerkannt. Der Verbleib des Patriarchats an seinem angestammten Sitz war 1923 durch den Vertrag von Lausanne zwischen den Siegermächten des Ersten Weltkriegs und der Türkei geregelt worden.

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