Türkei: Deutscher Beschluss "verletzend"
Dies teilte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag in Ankara mit. Mit Blick auf die gemeinsame Entschließung der deutschen Bundestagsfraktionen zum Gedenken an die Massaker im Ersten Weltkrieg sei dem deutschen Diplomaten die türkische Position verdeutlicht worden, sagte der Sprecher.
Außenminister Abdullah Gül kritisiere den im Bundestag vorliegenden Antrag als verletzend für die Türkei und die in Deutschland lebenden Türken, sagte der Ministeriumssprecher weiter. Der Antrag sollte im Laufe des Tages im Bundestag ohne Debatte verabschiedet werden. Der Begriff Völkermord taucht nicht im Text des Antrages selbst, wohl aber in der Begründung auf.
Armenien und ein Großteil der internationalen Öffentlichkeit stufen den Tod von mehreren hunderttausend Armeniern zwischen 1915 und 1917 als Völkermord ein. Aus Sicht der Türkei handelte es sich bei den Ereignissen dagegen um die tragischen Folgen einer Zwangsumsiedlung, die wegen des Krieges erforderlich gewesen sei. Bei den Massakern und Todesmärschen starben zwischen 300.000 und 1,5 Millionen Menschen. Der Völkermordsstreit verhindert bis heute eine Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei und dem Nachbarstaat Armenien.
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