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Turiner Eternit-Prozess: 16 Jahre Haft für zwei Angeklagte

Eternit-Prozess: Staatsanwalt Raffaele Guariniello umringt von Reportern.
Eternit-Prozess: Staatsanwalt Raffaele Guariniello umringt von Reportern. ©AP
Der Prozess gegen zwei ehemalige Top-Manager des Baustoffunternehmens Eternit wegen mehr als 2.800 asbestbedingter Krankheits- und Todesfälle in Turin ist am Montag nach mehr als zwei Jahren zu Ende gegangen.

Der Schweizer Milliardär und ehemalige Eternit-Chef Stephan Schmidheiny und der belgische Manager Jean-Louis de Cartier wurden zu jeweils 16 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 20 Jahre Haft gefordert.

Unterlassene Sicherheitsmaßnahmen in Asbest-Fabriken

Der Eternit-Prozess hatte am 10. Dezember 2009 begonnen. Schmidheiny und de Cartier, laut Anklage ehemals Verantwortliche für vier Asbest-Fabriken der Eternit S.p.A. Genua, wurde vorgeworfen, zwischen 1973 und 1986 Sicherheitsmaßnahmen unterlassen zu haben. Deswegen seien sie für den Tod von 2.056 Personen und die Erkrankung weiterer 833 Menschen in italienischen Eternit-Fabriken und deren Umgebung verantwortlich. Angeklagt war fahrlässige Tötung.

Staatsanwalt Raffaele Guariniello hatte den Tod tausender Arbeitnehmer in Folge des Kontakts mit Asbest als “riesige Tragödie” bezeichnet. Das Verfahren war eines der größten in Sachen Umwelt und Gesundheit in Europa. Dem Prozess waren mehr als fünfjährige Ermittlungen vorausgegangen. Einige Opfer hatten mehr als 20 Jahre für die Durchführung des Verfahrens gekämpft.

Zur Urteilsverkündung waren mehrere Hundert Angehörige von Asbestopfern erschienen. Auf Transparenten forderten sie die Inhaftierung des 64-jährigen Schweizer Milliardärs und warfen dem Staat Versagen vor. Rund 6.000 frühere Angestellte, Angehörige von Opfern sowie Anrainer haben auf Schadenersatz geklagt. Die Fabriken befanden sich in den Orten Casale Monferrato, Cavagnolo und Rubiera im Norden sowie in Bagnoli im Süden des Landes.

30.000 Euro für Angehörige der Opfer

Angehörige der Asbest-Opfer bekamen vom Gericht eine Entschädigung von je 30.000 Euro zugesprochen. Insgesamt dürften die Entschädigungen 120 Millionen Euro betragen. Dem Verfahren in Turin hatten sich rund 4.500 Personen als Privatbeteiligte angeschlossen. Entschädigungszahlungen wurden auch Gewerkschaften und Umweltschutzorganisationen zugesprochen.

Nach der Urteilsverkündung brachen einige Angehörige der Opfer in Tränen aus. 1.500 Angehörige, Überlebende und Unterstützer waren aus ganz Italien angereist, um bei der Urteilsverkündung anwesend zu sein. Im Rahmen des Prozesses hatten 65 Verhandlungstage stattgefunden. Die beiden Angeklagten waren bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.

APA

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