Die Berufsrichter der 27..Strafkammer hätten im Zwischenverfahren die schweren Ermittlungsfehler der Staatsanwaltschaft ignoriert und verlängert, erklärte Türcks Verteidigerin Susanne Wagner am Dienstag. In ihrer Begründung verlas die Juristin zahlreiche Telefonprotokolle der Polizei, die auf einen starken Drogen- und Alkoholkonsum der angeblich von Türck vergewaltigten Frau schließen lassen könnten.
Türck soll vor drei Jahren in Frankfurt eine damals 26 Jahre alte Bankkauffrau zum Oralsex gezwungen haben. Zu Beginn des Prozesses hatte er ruhig seine Personalien angegeben und die Anklageschrift angehört, die ihm Vergewaltigung und Körperverletzung vorwirft.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Vergewaltigungsermittlungen im August 2002 zunächst gestoppt, um ein anderes Verfahren um Drogenhandel nicht zu gefährden, aus dem die Türck belastenden Telefonmitschnitte stammten. Die Staatsanwaltschaft entschied sich in der Stunde Null gegen die Sicherung objektiver Beweismittel, sagte die Anwältin Wagner. So habe es unter anderem keine ausreichenden Untersuchungen zum Drogenkonsum oder zu den Verletzungen des angeblichen Opfers gegeben.
Nach rund einer Stunde Antragsbegründung wurde die Sitzung unterbrochen, weil die als Nebenklägerin auftretende Frau sich erholen musste. Über die Befangenheit der Richter muss eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden.
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