Turbulenter Tag im Münchner NSU-Prozess
Prozessbeteiligte aller Seiten sprachen sich gegen die Abtrennung eines Verfahrens zum Nagelbombenanschlag vom Juni 2004 in der Kölner Keupstraße aus.
Die Kölner Nebenklage-Anwältin Monika Müller-Laschet sagte, die Betroffenen könnten sich als “Opfer zweiter Klasse” fühlen, wenn das Verfahren um den Bombenanschlag abgetrennt würde. “Wann soll das auch sein? Das kann ja noch Jahre dauern.” Für die Anklage trat Bundesanwalt Herbert Diemer dafür ein, das Verfahren “aus Gründen der Prozess-Ökonomie und auch der Beschleunigung” zusammenzuhalten. Einer der Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, Wolfgang Heer, sagte, der Tatkomplex Keupstraße sei nicht abtrennbar.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte am Dienstag die Möglichkeit ins Spiel gebracht, den Kölner Anschlag abzutrennen, da sich unter Umständen noch viele Geschädigte als Nebenkläger melden könnten. Im Zusammenhang mit dem Anschlag könnten sich zusätzliche Nebenkläger melden – schon jetzt sind insgesamt 86 zugelassen.
Sowohl zahlreiche Anwälte der Nebenklage als auch Verteidiger stellten am Mittwoch Anträge, die gesamte Hauptverhandlung auf Video oder zumindest auf Tonträger aufzuzeichnen. Schon jetzt sei absehbar, dass es angesichts der erwarteten langen Verfahrensdauer sonst zu Diskussionen über den Wortlaut von Äußerungen kommen werde. Die Bundesanwaltschaft lehnte eine Aufzeichnung hingegen ab. Sie fürchtet, das könne Zeugen beeinflussen.
Die Anwälte der Hauptangeklagten Zschäpe beantragten erneut, die Hauptverhandlung auszusetzen, damit die Verteidigung weitere Akten aus den Untersuchungsausschüssen einsehen könne.
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