Das berichtet die Wiener Stadtzeitung “Falter” in ihrer morgen, Mittwoch, erscheinenden Ausgabe. Die Staatsanwaltschaft (StA) habe dieses Anliegen abgelehnt, ermittle seither aber gegen das Oberhaupt der autonomen Republik der Russischen Föderation, heißt es in dem Bericht.
Kayrow würden schwerster Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. Als Hauptbelastungszeuge in einem Verfahren habe der am 13. Jänner auf offener Straße erschossene Israilov beklagt, von dem Präsidenten persönlich gefoltert worden zu sein, so der “Falter”.
Der Haftbefehl sei im Juni während der Fußball-EM in Österreich angeregt worden. Das Innenministerium habe die Mitteilung erhalten, Kadyrow wolle ein Match der russischen Mannschaft in Salzburg besuchen, so die Stadtzeitung. Daraufhin hätten Israilovs Anwälte versucht einen Haftbefehl anzuregen, dieses Ansinnen sei die StA nicht nachgekommen. Die Begründungen laut “Falter”: Es sei bereits Dienstschluss und man könne einen Präsidenten nicht nur wegen der Forderung eines Anwalts verhaften.
Es habe im Juni einen Aktenvorgang gegeben, so der knappe erste Kommentar der Oberstaatsanwaltschaft in Wien. Laut den Anwälten des Mordopfers Israilovs stimmen die Schilderungen im “Falter”.
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